Kleve. Seit einigen Wochen ist der Sitz der Staatsanwaltschaft Kleve eine Baustelle. Aus diesem Grund sind bislang aber noch keine Maßnahmen zu sehen.

Vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft Kleve steht seit einigen Wochen ein Baugerüst. Der Vermieter des Gebäudes, der Bau-und Liegenschaftsbetrieb NRW, erklärt, dass das Gebäude energetisch saniert werden soll.

„Kurz vor Beginn der Baumaßnahmen hat die obere Denkmalschutzbehörde das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt, weshalb die Arbeiten nicht wie geplant starten konnten. Aktuell wird geklärt, wie sich dies auf die geplante Sanierung auswirkt“, führt die BLB-Pressesprecherin des zuständigen Standorts Duisburg, Liane Karsten, aus.

Gebäude hat eine lange und bedeutungsvolle Geschichte

Als Begründung zum Denkmalschutz erklärt die Bezirksregierung Düsseldorf: „Das Gebäude stellt ein anschauliches Beispiel für einen Verwaltungsbau der 1930er-Jahre im Sinne einer niederrheinischen Heimatschutzarchitektur dar.“

Es verfüge über einige charakteristische Merkmale wie die Ausführung in Ziegelstein mit der zeittypischen Backsteinbänderung zwischen den Fenstern, die bauzeittypische Verwendung von Naturstein am Sockel und Eingang oder dem mittig angeordneten Treppenaufgang mit kantigem Gewände. Daraus ergebe sich die architekturgeschichtliche Bedeutung des Objekts.

Sanierung muss unter Denkmalpflege erfolgen

„Es hat als eines der wenigen Gebäude in der Klever Innenstadt den Zweiten Weltkrieg recht gut überstanden und ist als Sitz mehrerer wichtiger öffentlicher Institutionen (erst Finanzamt, nun Staatsanwaltschaft) bedeutend für Städte und Siedlungen, im Sinne der Stadt Kleve und des nahen Umlands“, betont Vanessa Nolte, Leiterin der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksregierung.

„Um denkmalpflegerische Aspekte bei der Sanierung zu berücksichtigen und so das Denkmal zu schützen, war die Unterschutzstellung im September 2023 unumgänglich. Die Denkmalbehörden unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur Unterschutzstellung von Denkmälern, ein Ermessen besteht nicht“, fügt Nolte hinzu.

„Für jede Maßnahme erfolgt eine gerechte Abwägung“

Aktuell fänden Abstimmungen mit dem BLB statt, wie eine denkmalgerechte energetische Sanierung des Gebäudes erfolgen könne. Die Rolle der BRD als Denkmalbehörde sei es nicht, notwendige Sanierungen zu verhindern, sondern diese unter Beachtung des Denkmalschutzes zu ermöglichen.

„Eine langfristige Erhaltung von Denkmälern ist nur bei deren sinnvoller Nutzung möglich, was heute nur unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Energieeffizienz erfolgen kann. Für jede Maßnahme erfolgt eine gerechte Abwägung zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und den übrigen betroffenen Belangen“, betont Nolte.

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