Kreis Kleve. Nach wie vor wird Alkohol im Straßenverkehr in der Karnevalszeit unterschätzt. Diese Regeln gelten für Fahranfänger und bei Scootern.
Eine Begleiterscheinung des Karnevals ist der rege Alkoholkonsum. „Das wird leider von vielen unterschätzt“, sagt Peter Baumgarten, Vorsitzender der Verkehrswacht Kreis Kleve e.V. Gemeinsam mit der Polizei und den Prinzen des Nordkreises sowie der Tulpenprinzessin von Bedburg-Hau machte er darauf aufmerksam, dass Alkohol nicht zum Straßenverkehr passt. „Fahranfänger unterliegen der 0,0 Promille-Grenze“, sagte Baumgarten. Das sei vielen jungen Leuten gar nicht bewusst. Ebenso wie die Tatsache, dass dies auch für Scooterfahrer gilt.
Auch Radfahrer dürfen nicht zu viel Alkohol intus haben
Die Paragraphen sind klar: Auch wer als Radfahrer mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut hat, kann mit einer Strafanzeige rechnen. Fahranfänger sollten also komplett auf Alkohol verzichten. Für Autofahrer liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Wer mit diesem Wert fährt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei 1,1 Promille spricht die Polizei von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Die Folge ist eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. Und der Führerschein ist für mindestens 6 Monate bis zu fünf Jahren weg. Die absolute Promillegrenze für Fahrer liegt bei 1,6 Promille. Wer mit seinem Alkoholwert im Blut darüber liegt, begeht eine Straftat. Dann muss auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgen.
Alkohol wird nur langsam abgebaut
„Don’t drinke and drive“ lautet daher das Motto auch im Karneval. Wer doch ein Bier, Sekt oder Schnaps zu viel hatte, sollte auch am nächsten Tag weiter Vorsicht walten lassen. Alkohol wird nur sehr langsam abgebaut, so dass es sein kann, dass man auch am Morgen nach der Feier noch nicht verkehrstüchtig ist.
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