Kleve/Kalkar. Der CDU-Kandidat Korkut Berdi darf bei der Wahl in Kalkar antreten. Der Kreiswahlausschuss wies einstimmig die Beschwerde des Wahlleiters ab.
Als alle sieben Frauen und Männer ihre Hände hoben, setzte Korkut Berdi im Zuschauerraum des Maywaldsaals im Klever Kreishaus ein breites Lächeln auf. Durch die einstimmige Entscheidung des Kreiswahlausschusses steht endgültig fest, dass der Kandidat der CDU Kalkar bei der Kommunalwahl am 13. September im Wahlbezirk 7.0 antreten darf. Das Gremium verhandelte am Freitagmorgen die Beschwerde von Frank Sundermann gegen die Zulassung des Kandidaten, für die der Kalkarer Wahlausschuss mit großer Mehrheit gestimmt hatte. Der Wahlleiter der Stadt bezweifelt, dass Berdi seine Hauptwohnung in Kalkar hat.
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In der Sitzung des Kreiswahlausschusses verwies Sundermann erneut auf die Erkenntnisse, die er bei einem Erörterungstermin am 27. Juli gewonnen hatte. Dabei habe der in Kalkar als Zahnarzt tätige Berdi eindeutig ausgeführt, dass er die Wohnung neben seiner Praxis nur für gelegentliches Wohnen zu Bereitschaftszeiten nutze und auf der Suche nach einer richtigen Wohnung sei. Berdi bestreitet auch mit Hilfe von eidesstattlichen Erklärungen seiner Mitarbeiterinnen, diese Aussagen so getroffen zu haben.
Lorenz: Sehr befremdlicher Vorgang
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„Es steht Aussage gegen Aussage“, sagte Manfred Lorenz, CDU-Kreisgeschäftsführer und stellvertretendes Mitglied im Kreiswahlausschuss. Er kritisierte, dass die Kalkarer Verwaltung erst am 27. Juli tätig geworden sei, obwohl die CDU ihre Wahlvorschläge schon am 8. Juli eingereicht hatte und es bereits im April Hinweise auf die Wohnproblematik gegeben habe. „Ich halte den gesamten Vorgang für sehr befremdlich“, meinte Lorenz.
Kreiswahlleiterin Zandra Boxnick sagte, dass es bei der rechtlichen Bewertung des Falls nicht nur um das Wohnen, sondern auch um die Aufenthaltszeiten und Lebensbeziehungen gehe. „Das Vorliegen der melde- und kommunalrechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Hauptwohnung des Bewerbers in Kalkar und somit für die Wählbarkeit des Bewerbers kann mangels hinreichend beweiskräftiger Tatsachen nach Auffassung der Kreiswahlleitung durch den Wahlausschuss des Kreises Kleve nicht definitiv ausgeschlossen werden“, fasste Boxnick zusammen. Dem Beschlussvorschlag, Frank Sundermanns Beschwerde abzuweisen, folgte der Ausschuss.
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Sundermann: „Ich habe keinen Grund, zu lügen“
Für den Kalkarer Wahlleiter ist der Fall nun erledigt: „Ich kann damit leben. Wenn sich die Faktenlage plötzlich um 180 Grad dreht, muss man so entscheiden.“ Der Vorwurf der Lüge trifft Sundermann dagegen immer noch. „Ich habe keinen Grund, zu lügen“, sagte er.
Korkut Berdi, der von zahlreichen Unterstützern aus der Kalkarer CDU ins Kreishaus begleitet wurde, fühlte sich nach der Sitzung erleichtert: „Ich war zuversichtlich, aber es ist ähnlich wie vor Gericht: Man kennt die Entscheidung vorher nicht.“ Rache liege ihm fern. „Es ist doch peinlich genug, dass Herr Sundermann zwei Klatschen kassiert hat“, sagte Berdi, der sich nun auf den Wahlkampf konzentrieren möchte. Am Samstag wird er unter anderem Masken an die Kalkarer Bevölkerung verteilen.