Kalkar. Korkut Berdi darf für die CDU bei der Wahl antreten. Dafür stimmte der Kalkarer Wahlausschuss. Zuvor hatte es heftige Vorwürfe gegeben.

Nach einer emotionalen und lebhaften Debatte stimmte der Wahlausschuss in Kalkar mit großer Mehrheit für alle eingereichten Wahlvorschläge der Parteien anlässlich der Kommunalwahl 2020. Damit wurde auch der zur Diskussion stehende Wahlvorschlag der CDU, Korkut Berdi im Wahlbezirk 7 antreten zu lassen, angenommen. Ob Wahlleiter Frank Sundermann den Beschluss beim Kreiswahlvorstand beanstanden wird, ließ er am Donnerstagabend noch offen. Man werde im Wahlvorstand über den Sachverhalt noch einmal diskutieren. Für eine Beanstandung habe man drei Tage Zeit.

Während einer Sitzungsunterbrechung durfte Korkut Berdi Stellung beziehen.
Während einer Sitzungsunterbrechung durfte Korkut Berdi Stellung beziehen. © Andreas Gebbink

Während der Sitzung im PZ des Schulzentrums ging es hoch her. Noch einmal wurde intensiv darüber diskutiert, ob Korkut Berdi – übrigens in der Verwaltungsvorlage als „Kordut“ Berdi bezeichnet – tatsächlich eine Wohnung im Sinne des Wahlgesetzes in Kalkar unterhält und ob er diese auch als solche nutzt. Berdi, bekannter Zahnarzt in der Nicolaistadt, gab an, dass er ein eigenes Zimmer mit Ausziehsofa, Küchenzeile und Bad an der Adresse Douvermanstege 13 habe. Frank Sundermann erläuterte als Wahlleiter aus seiner Sicht noch einmal den Vorgang (wir berichteten bereits).

Stellungnahme der CDU Kalkar

In einer am Freitag verschickten Stellungnahme dankte die CDU „einigen unserer politischen Mitbewerber für ihre Fairness“ und erneuerte ihre scharfe Kritik an Frank Sundermann.

„Wir erwarten, dass Bürgermeisterin Britta Schulz zu diesem massiven Gesetzesverstoß des städtischen Wahlleiters, der zugleich ihr Allgemeiner Vertreter ist, Stellung bezieht. Als Leiterin der Verwaltung ist sie politisch verantwortlich für diesen Rechtsbruch ihres Mitarbeiters“, meinte die CDU.

Es sei klar und eindeutig, dass der Lebensmittelpunkt von Korkut Berdi in Kalkar liege. Dass er sich um seinen Vater in Kleve kümmere, ändere nichts an diesem Sachverhalt, so die CDU.

Im Wahlausschuss wurden erhebliche Zweifel an der Darstellung Sundermanns geäußert und es wurden auch harte Vorwürfe gegen den Wahlleiter gemacht: Sundermann wurde der Lüge bezichtigt, ihm wurde vorgeworfen, dass er parteiisch sei und er gegenüber Berdi Rufmord betrieben habe. Sundermann wies diese Vorwürfe entschieden zurück. Er habe des Sachverhalt objektiv dargestellt und er sei auch in keinsterweise parteiisch.

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Sundermann wiederholte, dass Berdi beim Besichtigungstermin ihm gegenüber bestätigt habe, dass er das Ausziehsofa nur gelegentlich benutze und die Praxis nicht als Wohnung verwende. Dies bestritt Berdi in einer Unterbrechungspause der Sitzung vehement: „Ich habe nicht gesagt, dass ich in Kalkar nur gelegentlich übernachte.“ Auch wollte er nicht bestätigen, dass Sundermann mit ihm über eine eidesstattliche Erklärung gesprochen hat, in der er bestätigen sollte, dass er die Räumlichkeiten nicht als Wohnung nutzt. Vielmehr habe Sundermann das Schreiben in die Tasche gesteckt und gesagt, dass dies nicht notwendig sei.

Heftige Vorwürfe

Berdi legte noch am Abend zwei eidesstattliche Erklärungen von Mitarbeitern seiner Zahnarztpraxis vor, die das Gespräch zwischen Sundermann und Berdi mitgehört hatten. Auch fügte er eine Liste bei, in der er angibt, wie oft er in Kalkar im Jahr 2019 übernachtet hat. Er sei an 210 Tagen in Kalkar gewesen und an 110 Tagen in Kleve. Berdi warf Sundermann vor, „Lügengeschichten“ zu erfinden. Außerdem habe er ihn vorverurteilt und dies sei eines Wahlleiters unwürdig.

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Die CDU stellte kritische Fragen hinsichtlich der Informationspflicht des Wahlleiters. So wurde deutlich, dass die Verwaltung bereits im April von Günter Pageler (FBK) auf mögliche Ungereimtheiten bei der Wohnsituation von Berdi hingewiesen worden war. „Sie hätten unverzüglich den Vertrauensmann darüber informieren müssen“, sagte Ansgar Boßmann von der CDU. Hätte seine Partei früher von den Vorwürfen erfahren, hätte man noch reagieren können. So aber habe die Begehung der Räumlichkeiten Berdis in Kalkar erst am letzten Meldetag stattgefunden. Zudem wurde der Vertrauensmann der CDU erst eine halbe Stunde vor dem Besichtigungstermin darüber informiert. Boßmann warf Sundermann vor, dass er parteiisch gehandelt habe. Zudem sei auch nur das Melderecht maßgeblich, nicht das Baurecht. Und nach Melderecht sei Berdi mit dem Erstwohnsitz in Kalkar gemeldet.

Der Kalkarer Wahlausschuss musste über den Fall Korkut Berdi entscheiden.
Der Kalkarer Wahlausschuss musste über den Fall Korkut Berdi entscheiden. © Andreas Gebbink

Boris Gulan (FDP) fragte sich, ob die Bürger im Oybaum überhaupt zur Kommunalwahl gehen dürfen, wenn das Baurecht ausschlaggebend ist. „Sind Sie sich eigentlich überhaupt Ihrer Verantwortung bewusst? Sie schließen vielleicht viele Menschen vom Wahlrecht aus“, schimpfte Gulan. Er sei zudem menschlich von der FBK sehr enttäuscht.

Sundermann versicherte, dass die Situation im Oybaum nicht vergleichbar sei mit dem aktuellen Fall. „Die Leute wohnen ja tatsächlich die ganze Zeit an ihrer Adresse.“ Zu den Vorwürfen sagte er: „Ich mache mir den Sachverhalt auch nicht leicht. Ich würde es auch gerne sehen, wenn wir die Liste so wählen könnten. Aber ich muss dies verdammt noch mal prüfen.“ Sundermann sagte, dass man mit dem Kreis Kleve im Vorfeld eine umfassende rechtliche Prüfung vorgenommen habe. Nur Frank Sundermann und Jürgen Wenten (FBK) stimmten im Wahlausschuss gegen die Zulassung aller Wahlvorschläge.