Kalkar. Wahlkrimi um den Zahnarzt Korkut Berdi, der für die CDU in den Rat will. Dafür muss er in Kalkar seinen ersten Wohnsitz haben. Reicht ein Zimmer?

Die CDU Kalkar, die seit fünf Jahren damit leben muss, nicht mehr den Bürgermeister zu stellen, möchte bei der Wahl am 13. September Boden gut machen. Alle Wahlbezirke hat sie mit vermeintlich aussichtsreichen Kandidaten besetzt. Im Wahlbezirk 7 steht ein Mann auf der Liste, der im Parteivorstand mitwirkt und ein angesehener Mann im Städtchen ist: Korkut Berdi, Zahnarzt.

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Allerdings gehen die Meinungen darüber auseinander, ob Berdi tatsächlich in Kalkar lebt, denn er hat neben seiner Praxis nur ein Zimmerchen, keine übliche Wohnung. Für die Wählergemeinschaft FBK, die in dieser Sache an einem Strang mit der Verwaltung zieht, ist die Sache klar: Berdi wohnt nicht in Kalkar, ist also nicht wählbar. Ob dies so ist, darüber entscheidet am heutigen Freitag, 14. August, der Kreiswahlausschuss.

Geht der Ärger nach der Wahl weiter?

Vorausgegangen war eine Sitzung des Kalkarer Wahlausschusses, in der die Politik sich mehrheitlich gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung ausgesprochen hatte. Frank Sundermann als Wahlleiter hatte Berdi von der Wahl ausschließen wollen, war damit in der Abstimmung aber nicht durchgekommen. Der Verwaltungsbeamte hielt es für seine Pflicht, angesichts der Rechtslage – oder wie er sie versteht – gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. Nach dem Kommunalwahlgesetz Paragraph 11 (Neufassung 10) ist die Beschwerdeentscheidung am Freitag für die Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl endgültig. Aber: „Sie schließt die Erhebung eines Einspruchs im Wahlprüfungsverfahren nicht aus (Par. 39, Abs. 2).“ Was bedeutet, dass der Ärger nach der Wahl weitergehen könnte.

Die große Sorge der CDU: Sollte der Kreiswahlausschuss entscheiden, dass Berdi tatsächlich nicht wählbar ist, kann im Wahlbezirk 7 kein Ratsvertreter der CDU gewählt werden. Mehrere Prozentpunkte gingen der Partei verloren, dies könnte wahlentscheidend sein. Es ist anzunehmen, dass die CDU dagegen gerichtlich vorgehen würde. Und sollte das Verwaltungsgericht die Entscheidung, Korkut Berdi auszuschließen, unterstützen, müsste (weil die Fristen für die Aufstellung der Kandidaten ja längst vergangen sind) die Wahl im Bezirk 7 oder vielleicht auch gleich in ganz Kalkar verschoben werden.

Wer ist eigentlich wählbar?

So weit ist es noch nicht, erst einmal geht es beim Kreis wie in der Kommune um den Paragraphen 12 (neu 13) des Kommunalwahlgesetzes, der die Wählbarkeit einer Person regelt. Darin heißt es: „Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.“

Berdi ist 52 Jahre alt und ist seit 2014 in Kalkar mit erstem Wohnsitz gemeldet. Er hat als Wähler auch schon an der Kommunalwahl 2014 teilgenommen, daran hatte die Stadt nichts auszusetzen. Wie vor dem Ausschuss wohl die Gemütslage des Kandidaten sei, wollte die Redaktion wissen. „Gut“, sagt Berdi aufgeräumt, weil die Abstimmung in Kalkar mit 7:2 ja eindeutig gewesen sei und er viel Zuspruch aus allen Parteien bekomme. Weil er im Kreisausschuss kein Rederecht haben wird, hat ihm Kreiswahlleiterin Zandra Boxnick die Möglichkeit gegeben, schriftlich Stellung zu nehmen. In diesem Zusammenhang reicht Berdi auch eine eidesstattliche Versicherung ein, wie sie zuvor schon seine Mitarbeiterinnen abgegeben hatten.

Mitarbeiterinnen als Zeugen

Sie bezeugen, dass Berdi eine Schlafstätte, Kocher und Waschgelegenheit im Nebenraum der Praxis hat und häufig dort übernachtet. „Ich hätte auch Angaben zur Möblierung meines Zimmers, zu meiner dort aufbewahrten Kleidung und zu Hygieneartikeln machen können. Davon habe ich aber doch lieber Abstand genommen.“

Eine Rolle bei der Entscheidung dürfte auch das Verhalten der Kalkarer Stadtverwaltung spielen. Wie berichtet, gibt es im Rathaus Aktennotizen dazu, dass schon im April der Wohnort Berdis ein Thema war. Der Einspruch wurde jedoch erst eingelegt, als die Frist zur Kandidatenaufstellung bereits abgelaufen war...

Das sagt der Städtebund

Der Städte- und Gemeindebund verhält sich in der Sache neutral. Der Bund berät seine Mitgliedskommunen rechtlich. Nach der Gesetzeslage und den Prinzipien der Demokratie, aber schon im Sinne der Verwaltung, sagt ein Sprecher auf Anfrage.

Für die Presse gab’s nur diesen Satz: „Wegen des laufenden Verfahrens und weil wir die Details nicht kennen, können wir uns zu dem Fall nicht äußern.“