Essen. Nach der fristlosen Kündigung durch die Messe wird der Antrag der AfD auf eine Einstweilige Verfügung in der kommenden Woche erörtert.

Muss die „Alternative für Deutschland“ nur wenige Tage vor ihrem Bundesparteitag einen fristlosen Rauswurf aus der Grugahalle hinnehmen oder nicht? Diese Frage will das Landgericht Essen – anders als von vielen Beobachtern erwartet – am kommenden Montag, 17. Juni, nun doch in einer mündlichen Verhandlung öffentlich erörtern. Dies teilte das Gericht jetzt mit und kündigte wegen des vermuteten großen Medien-Interesses zugleich mit, dass für Journalisten ein Verfahren zur Akkreditierung erfolgt.

Hintergrund: Die Messe Essen hatte vor wenigen Tagen den seit Januar 2023 vorliegenden Pachtvertrag mit der AfD außerordentlich und fristlos gekündigt, weil die Partei eine von der Stadt geforderte strafbewehrte Selbstverpflichtung nicht hatte unterschreiben wollen. Darin sollte die AfD zusagen, während des für den 29. und 30. Juni geplanten Parteitags in der Grugahalle strafbare Äußerungen zu verhindern, mindestens aber, diese im Falle eines Falles unverzüglich zu unterbinden.

AfD-Parteitag in Essen:

Ein am 4. Juni auslaufendes Ultimatum zur Unterzeichnung dieser Erklärung hatte die AfD ungenutzt verstreichen lassen und sucht nun den Beistand der Gerichte. Beim Landgericht geht es unter dem Aktenzeichen 9 O 146/24 um einen Antrag, den Rausschmiss im Wege einer Einstweiligen Verfügung rückgängig zu machen. Daneben laufen Versuche der AfD-Anwälte, beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Eilverfahren gegen jenen Ratsbeschluss vorzugehen, der der Kündigung zugrunde liegt.