Essen-Haarzopf. Verein will ein Lärmgutachten erstellen lassen. Dazu sind jedoch Daten erforderlich, die der Flughafen laut Gericht bereitstellen muss.

Teilerfolg für die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm am Flughafen Essen-Mülheim: Laut Verwaltungsgericht Düsseldorf darf der Flughafen dem Verein Informationen zu den Flugbewegungen nicht vorenthalten. Das ist das Ergebnis eines Erörterungstermins Ende April, bei dem es um eine Lösung des seit längerem schwelenden Konflikts ging, teilt der langjährige Vereinsvorsitzende Thomas Haffner mit.

Für die Schutzgemeinschaft Fluglärm heißt das: Sie ist ihrem Ziel, ein gerichtsfestes Lärmgutachten erstellen zu lassen, einen guten Schritt näher gekommen. Der Verein, der die Interessen lärmgeplagter Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld des Flughafens vertritt, hatte sich bei ihrem Antrag auf Herausgabe der Daten auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Für ein Lärmgutachten benötige man eine Übersicht über Anzahl und Richtung der Flugbewegungen, über Flugarten, Flugzeugtypen sowie Start- und Landezeiten, so Haffner.

Der Flughafen Essen-Mülheim muss laut Gericht die Daten zu Flugbewegungen zur Verfügung stellen

„Diese Auskünfte hat der Flughafen Essen-Mülheim bisher verweigert, obwohl wir seit 2021 versuchen, diese Daten für die Jahre 2019 und 2020 zu bekommen“, erklärt Haffner. Er vermutet, dass die Verantwortlichen des Flughafens auf diese Weise Zeit gewinnen wollen. Deshalb rechne er auch nicht damit, die gewünschten Daten jetzt schnell zu bekommen. „Die Richterin wird über die Klage entscheiden und dann bekommen wir einen Titel“, vermutet Haffner. Mit diesem Dokument über den Rechtsanspruch auf die Erfüllung der Forderung könne man dann weiter arbeiten. „Wenn die Verantwortlichen des Flughafens nicht reagieren und uns die gewünschten Daten überlassen, auf die wir laut Gericht Anspruch haben, droht ihnen ein Bußgeld“, so Haffner.

Bisher gebe es nur ein nicht gerichtsfestes Lärmgutachten, weil eben besagte Daten fehlten. Das letzte Lärmgutachten zum Flughafen Essen-Mülheim stammt laut Haffner von 1980. Er begrüßt die aktuelle Einschätzung des Gerichts. Man könne schließlich erwarten, „dass sich die Verantwortlichen an Recht und Gesetz halten“. Der Flughafen Essen-Mülheim (FEM) hat auf die Anfrage dieser Redaktion zum Thema und zur weiteren Vorgehensweise des Unternehmens nicht reagiert.

Der Essener Vereinsvorsitzende geht von über 60.000 Flugbewegungen im Jahr aus

Die Fluglärmgegner wollen mit Hilfe eines Gutachtens nachweisen, welche Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger vom Flughafen ausgeht. Entsprechende Grenzwerte dürften an keinem einzigen Tag überschritten werden, so der Haarzopfer. Er geht von über 60.000 Flugbewegungen im Jahr aus, die sich vor allem auf den Sommer konzentrieren.

Thomas Haffner, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm, fordert weiterhin die Herausgabe von Daten zu den Flugbewegungen am Flughafen Essen-Mülheim.
Thomas Haffner, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm, fordert weiterhin die Herausgabe von Daten zu den Flugbewegungen am Flughafen Essen-Mülheim. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Wenn die Flugdaten vorliegen, will die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm laut Haffner einen auf das Thema spezialisierten Berliner Anwalt mit dem Lärmgutachten beauftragen. Haffner, der in unmittelbarer Nähe des Flughafens Essen-Mülheim wohnt, stören weniger die privaten Maschinen. Die würden zum Beispiel Richtung Sylt starten, wären nach kurzer Zeit nicht mehr zu hören. Anders die oft sehr alten und deshalb besonders lauten Maschinen der Flugschulen: Die flögen wieder und wieder ihre Runden, starteten und landeten in kurzen Abständen.

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Gerade während der Corona-Pandemie hätten offenbar mehr Menschen Flugstunden gebucht, hatte Haffner bereits in der Vergangenheit vermutet. Allein 2021 seien es über 35.000 gewerbliche Schulflüge gewesen, hat er recherchiert.

Verein befürwortet einen biodiversen Solarpark auf dem Gelände des Flughafens Essen-Mülheim

Thomas Haffner macht sich auch Gedanken über die Zukunft des Flughafen-Areals, die weiterhin offen ist. In Bezug auf die künftige Nutzung des rund 140 Hektar großen Flughafengeländes spricht sich die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm mit ihren über 1000 Mitgliedern gegen ein Gewerbegebiet, gegen einen Ausbau des Verkehrslandeplatzes mit flugaffinem Gewerbe und gegen die Einführung des Düsenflugbetriebs aus.

„Der höhere Flug- und Straßenverkehrslärm verschlechtert die Lebensqualität der betroffenen Stadtteile“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Netzwerks Mülheimer Bürger gegen Fluglärm und der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Essen und Mülheim.

Stattdessen befürworten die beiden Vereine einen biodiversen Solarpark. „Dies stellt sowohl die angestrebte wirtschaftlich erfolgreiche Nutzung als auch ein ökologisches Gleichgewicht auf dem Gelände sicher“, heißt es in der Erklärung weiter. Der Solarpark könne nicht nur zur Deckung des Strombedarfs beitragen. Es ließe sich damit auch Geld verdienen, im Gegensatz zum jetzigen Flughafenbetrieb, der viel (Steuer-)Geld koste, so Haffner.

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