Essen-Heisingen/Haarzopf. Propeller-Maschine drehte nachts Runden über Heisingen und sorgte für eine schlaflose Nacht bei Bürgern. Was es damit auf sich hat.

Anwohner in Heisingen mussten in der Nacht vom 10. auf den 11. Januar mit einem ungewohnten, lauten Geräusch leben. Die einen ärgerten sich, andere verbrachten sogar eine schlaflose Nacht. Wie eine Frau, die in der Nähe des Baldeneysees wohnt. Ein Propellerflugzeug hat offenbar seine Runden über dem Stadtteil gedreht und ihr so den Schlaf geraubt.

Seit etwa 23.45 Uhr bis in die frühen Morgenstunden habe das Flugzeug seine Runden gedreht, sei alle paar Minuten über ihrem Haus zu hören gewesen. „Dass nachts schon mal Hubschrauber fliegen, wenn zum Beispiel jemand gesucht wird, kommt ja häufiger vor. Aber das war kein Hubschrauber“, berichtet die Heisingerin, die ihren Namen nicht im Artikel lesen möchte.

Eigentlich herrsche doch Nachtflugverbot, wundert sie sich über die nächtliche Aktivität am Himmel. An Einschlafen sei nicht zu denken gewesen, das Geräusch sei immer wieder gekommen, ärgert sie sich über die Ruhestörung.

Essenerin verbrachte wegen des Fluglärms unruhige Nacht

Über die App „Flight Radar“ habe sie dann recherchiert und sei tatsächlich auf ein offenbar in Paderborn gestartetes Propellerflugzeug gestoßen, das in wechselnder Richtung über Heisingen, Kupferdreh, Stadtwald und weiter Richtung Haarzopf geflogen sei. Ihr Anruf bei der Polizei gegen 2 Uhr nachts habe nichts gebracht, sagt die Essenerin, die sich für die Hintergründe des Flugs interessiert.

Sie fragt sich, warum solche Flüge, ganz gleich, welchen Zweck sie verfolgten, nicht tagsüber stattfinden könnten und warum Anwohnerinnen und Anwohner nicht wenigstens darüber informiert würden.

Das Flugzeug war offenbar in Sachen Vermessung unterwegs

Thomas Haffner von der Schutzgemeinschaft Fluglärm Essen-Mülheim hat ebenfalls keine Erklärung für den nächtlichen Flug. Gelegentlich würden Übungsflüge der Flugschulen, die im Umfeld des Flughafens Essen-Mülheim nach seiner Einschätzung den meisten Lärm verursachten, in den Abendstunden stattfinden, aber nicht so spät in der Nacht.

Antworten gibt es von der Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf. Es habe sich bei dem Luftfahrzeug um ein zweimotoriges Propellerflugzeug gehandelt, das für Vermessungsaufgaben beziehungsweise für die Erstellung von Luftbildern genutzt werde.

Flüge dieser Art seien bei Tag und Nacht genehmigungsfrei möglich, heißt es seitens der Bezirksregierung, die auch die entsprechende rechtliche Grundlage liefert. In § 1 Satz 1 Luftverkehrsgesetz heißt es: „Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.“ In diesem Fall liege kein Verdacht eines luftrechtlichen Verstoßes vor.

Wie die Heisingerin bereits angemerkt hatte, ist der Flugbetrieb am Flughafen Essen-Mülheim lediglich zwischen 6 und 22 Uhr zulässig, bestätigt die Bezirksregierung. Er finde im Winter sogar nur zwischen 8.30 und 18.30 Uhr statt. Ausnahmen gebe es für Polizei, Militär, Luftrettung und Ambulanzflüge.

Das Luftfahrzeug könne an allen dafür zugelassenen Flugplätzen landen. Nachts seien das insbesondere Paderborn, Köln, Münster/Osnabrück und auch Düsseldorf.

Es gibt keinen Verdacht eines Gesetzesverstoßes

Warum das Flugzeug immer wieder über Heisingen geflogen sei, wie es die Anwohnerin registriert habe, kann auch die Pressestelle der Bezirksregierung nicht genau beantworten. „Die Gründe für ein solches Flugverhalten sind hier im Einzelnen nicht bekannt, liegen aber sicher in der Aufgabe (Vermessung) begründet.“

Es lägen auch keine genauen Daten darüber vor, wie häufig solche Flüge stattfänden. „Aber Vermessungsflüge oder Fotoflüge sind reguläre Tätigkeiten im Luftfahrtbereich“, heißt es weiter. „Da es keinen Verdacht eines luftrechtlichen Verstoßes gibt, sind diese Flüge hinzunehmen.“

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