Rees. . Unbebaute Grundstücke, die sich im Bebauungsplan befinden, könnten künftig höher besteuert werden. Mit Grundsteuer C statt B.
In Rees besteht, wie berichtet, ein enormer Bedarf an Bauplätzen. Die Vertreter der Stadt Rees begrüßen daher die Überlegungen zur Grundsteuerreform, wonach ausgewiesene Baugrundstücke, die von ihren Eigentümern jedoch nicht bebaut werden, künftig mit einer neuen – und im Vergleich zur Grundsteuer B – höheren Grundsteuer C belegt werden könnten.
„Die Reform könnte uns helfen, ungenutzte und bebaubare Flächen von privaten Eigentümern zu aktivieren“, hatte sich jüngst Bürgermeister Christoph Gerwers von diesen Überlegungen angetan gezeigt – im Rahmen des Besuchs der SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Barbara Hendricks.
Das Thema Fristen bei einer Bebauung
Um diesen Komplex näher zu beleuchten, muss man zunächst auf das Thema Fristen eingehen. Erwirbt jemand von der Stadt Rees ein Baugrundstück (also nicht von privater Hand), müssen diese Flächen innerhalb von drei Jahren bebaut werden. Ansonsten wird der Verkauf der Fläche rückabgewickelt.
Dies gilt sowohl für Gewerbegrundstücke als für Grundstücke zum Zwecke des Wohnungsbaus. „Wenn allerdings eine Person von jeher Eigentümer eines unbebauten Grundstückes ist, was aber zugleich baurechtlich zur Verfügung steht, gelten keine Fristen“, erklärt Stadtsprecher Jörn Franken.
Die Eigentümer müssen dann für diese Flächen eine vergleichsweise niedrige Grundsteuer B zahlen. Die Grundsteuer B differenziert nämlich zwischen einem bebauten und einem unbebauten Grundstück.
Bebaut und unbebaut: ein Kostenbeispiel
Dazu macht Franken ein Beispiel, um eine ungefähre Vorstellung von der Größenordnung zu bekommen: Für ein unbebautes, 500 qm großes, Grundstück in Rees wäre aktuell eine Grundsteuer B in Höhe von ca. 60 Euro pro Jahr zu zahlen.
Wird dieses Grundstück dann mit einem Einfamilienhaus bebaut, erhöht sich die Grundsteuer auf ca. 375 Euro pro Jahr. „Natürlich ist das nur ein Beispiel – die so genannte Steuermesszahl ist von vielen Kriterien abhängig: Lage und Größe des Grundstücks, Art des Baukörpers und Ausstattung des Baukörpers spielen unter anderem bei der Ermittlung der Steuermesszahl eine Rolle“, so Jörn Franken weiter.
Eine Erhöhung könnte zur Aktivierung von Flächen führen
Bleibt das Grundstück brach liegen, hält sich der finanziellen Aufwand also in Grenzen. „Würde an dieser Stelle über eine derzeit politisch diskutierte Grundsteuer C ein höherer Betrag zu zahlen sein, könnte dies dazu beitragen, dass eine Aktivierung von Flächen schneller erfolgt und Bauwillige somit eher ein passendes Baugrundstück in der Stadt Rees finden“, erklärt Jörn Franken weiter. Zumal der „Wohnstandort Rees“ nach wie vor stark nachgefragt werde. Es ist derzeit noch völlig offen, ob diese Reform greift, folglich auch nichts über die Quote, um die die Grundsteuer C höher als die B liegen könnte.
Alle paar Jahre gibt es ein Siedlungsflächenmonitoring
Die Bezirksregierung Düsseldorf führt alle paar Jahre ein Siedlungsflächenmonitoring durch.
Die aktuellste Statistik bezieht sich auf Daten vom 1. Januar 2017. Zu diesem Stichtag gab es 257 Baulücken und Potenziale im Stadtgebiet Rees. „Es ist ausdrücklich nicht nur von Baulücken die Rede, sondern auch von Potenzialen, weil sich die Baufläche auch auf eine Fläche beziehen kann, die sich im ersten Obergeschoss eines Wohnhauses befindet“, erklärt Franken. Also dort, wo es eine eingeschossige Bauweise bereits gibt, baurechtlich aber eine zweigeschossige möglich wäre.
Baulücken beziehen sich auf das gesamte Stadtgebiet
Die aktuellen Zahl an Baulücken und Potenziale verteilen sich übrigens auf das gesamte Stadtgebiet.
<<<BAULÜCKEN HABEN SICH VERRINGERT
Dass in den vergangenen Jahren bereits Baulücken geschlossen wurden, zeigt sich an den Monitoring-Daten zum Stichtag 1. Januar 2014. Damals wies die Statistik noch 318 Baugrundstücke aus. Weshalb davon auszugehen ist, dass sich die Baulücken seit dem Stichtag 1. 1. 2017 erneut verringert haben.