Emmerich/Wesel. Seit über 20 Jahren ist der Biber wieder zurück am Niederrhein. Das bereitet Deichverbänden wegen drohender Schäden Sorgen. Was gefordert wird.
Der Biber ist am Niederrhein wieder heimisch geworden – und wird auch vom Deichverband Bislich-Landesgrenze kritisch begleitet. Seit mehr als 20 Jahren habe man die europäischen und nationalen Anstrengungen der Wiederansiedlung des Bibers stets mit kritischen Beiträgen kommentiert. Der Grund: Neben den ökologischen Erfolgen gebe es durchaus auch sicherheitsrelevante Aspekte in der Kulturlandschaft. Deshalb müssten, wenn nötig, auch geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden, betont Deichgräf Harry Schulz.
Das könne zum Beispiel das Beseitigen von Biberdämmen, die Vergrämung bis hin zur Entnahme des Bibers an systemrelevanter Infrastruktur wie Entwässerungsgräben und Hochwasserschutzanlagen bedeuten. „Die letztgenannten Themen sind nicht populär und finden daher nur selten bei den verantwortlichen höheren Verwaltungsstellen Gehör“, weiß Schulz. Mit diesem Problem steht aber der Deichverband Bislich-Landesgrenze nicht alleine da.
Derzeit wird auf Landesebene an Biber-Management-Plan gearbeitet
Viele Wasser- und Bodenverbände sowie Deichverbände hätten sich im Arbeitskreis Hochwasserschutz und Gewässer in NRW e.V. (kurz: AKHuG NRW) zusammengeschlossen. Derzeit besetzt Holger Friedrich, Geschäftsführer des Deichverband Bislich-Landesgrenze, im Ehrenamt die Position des Sprechers in diesem Zusammenschluss. „Aus dieser Quelle kann ich mitteilen, dass derzeit auf Landesebene an einem Biber-Management-Plan gearbeitet wird“, so Deichgräf.
Der AKHuG versuche hierbei intensiv, dass die Interessen der Deichverbände und Wasser- und Bodenverbände darin Berücksichtigung finden. Allgemeine öffentliche Wahrnehmung ist allerdings, dass die Rückkehr des Bibers an den Niederrhein eine Bereicherung unserer Region darstellt. Mögliche Gefahren würden hierbei komplett ausgeblendet. Da die derzeitige Gesetzeslage ein unbürokratisches Eingreifen von Deichverbänden oder Wasser- und Bodenverbänden bei Problemsituationen durch den Biber verbiete, seien hier keine Handlungsspielräume gegeben.
Auch Deichverbänden sind die Hände gebunden
Vielmehr, so Schulz, müssten die Bürger und Mitglieder der Verbände ihre Schäden bei den Unteren Naturschutzbehörden und Unteren Wasserbehörden melden, damit überhaupt ein Handlungszwang auf Verwaltungsebene erkannt wird. Den Deichverbänden und Wasser- und Bodenverbänden seien hier die Hände gebunden.
Derzeit ungebrochener politischer Wille, so Schulz weiter, sei die Wiederansiedlung des Bibers, was einhergehe mit der Tatsache, dass negativ betroffene Flächeneigentümer diese Belastung akzeptieren müssten oder Betreiber von infrastrukturellen Anlagen, wie z.B. Bahndämme, Entwässerungsgräben, Hochwasserschutzdeichen etc., einen erheblichen personellen Mehraufwand bei der Kontrolle der Anlagen, als auch bei präventiven Maßnahmen (z.B. Einbau von Biberschutzmatten in Deichen) zu Lasten der Allgemeinheit haben.
Finanzielle Unterstützung der Betroffenen gefordert
„Aufgrund seiner Größe und Grabungsaktivität ist der Biber in der Lage, tiefe Höhlen in Deichen und Bahndämmen in kurzer Zeit zu bauen, so dass deren Standsicherheit dann nicht mehr gegeben ist“, ist sich Harry Schulz sicher. Der Deichverband Bislich-Landesgrenze und auch der AKHuG NRW verlangten hier einen breiteren Ansatz und auch die finanzielle Unterstützung der Betroffenen, da neben positiven Effekten auch die negativen Auswirkungen einen Platz in der Diskussion bekommen müssten und ein finanzieller Ausgleich von Schäden erfolgen müsse.