Emmerich-Elten/Kreis Kleve. Han Verschuur aus Elten ärgert sich über die Heizungsprüfung nach EnSimiMaV. Technischer Referent erklärt, für wen die Verordnung gemacht wurde.

  • Für Eigentümer, die regelmäßig ihre Heizung warten, bedeutet die neue Prüfung unnötige Kosten.
  • Technischer Referent des Fachverbandes erklärt, für wen die Politik die Verordnung entwickelt hat.
  • Vier Fragen für die Prüfung sind bei vorheriger Wartung schnell beantwortet.

Mit Interesse hat Han Verschuur den Bericht der NRZ zur Prüfung und Optimierung der Gasheizung gemäß der Verordnung EnSimiMaV gelesen. Aber er ärgert sich: „Eine regelmäßige Prüfung, ob die Heizung zu Hause optimal eingestellt ist, ist gut für die Umwelt und sinnvoll für das Portemonnaie des Eigenheimbesitzers mit Gasheizung. Das war bereits eine Binsenweisheit, bevor die Politik mit einer schlecht durchdachten Verordnung eine eigentlich selbstverständliche Wartungsmaßnahme indirekt zur Pflicht machte.“

Und jemand wie er, der regelmäßig seine Heizung warten lässt, der werde doppelt zur Kasse gebeten, obwohl eigentlich kaum mehr geleistet werde. Jüngst sei der Heizungsmonteur zur vertraglichen Wartung da gewesen. Die regulären Arbeiten wurden erledigt: Reinigung des Brenners und der Brennerkammer, Verschleißteile ersetzen, Prüfungsprotokoll ausfüllen und anbringen (nicht obligatorisch), Regelungseinstellungen prüfen und in Absprache mit dem Kunden anpassen, Ausdehnungsgefäß auf Punktion prüfen und anpassen sowie Anlagenfülldruck kontrollieren, Immissionsschutzmessung durchführen und die Anlage aus dem Sonderbetrieb zurück in Regelbetrieb setzen.

Was für den Heizungscheck nach der Wartung noch zu tun ist

99 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und ohne Anfahrtskosten sollte Verschuur bezahlen: „Das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt“, findet der Eltener. Der Gesetzgeber sieht es tatsächlich vor, dass die Heizungsprüfung nach EmSimiMav im Zuge der regelmäßigen Wartung durchgeführt wird, was Gregor Hoffmann, Technischer Referent im Fachverband Sanitär-Heizung-Klima NRW, der NRZ bestätigt. Auch Verschuur fragte den Monteur vor Ort, ob er die Prüfung spontan machen könne.

Der Monteur musste das „Ergebnis zur Heizungsprüfung“ herunterladen und vier Fragen beantworten, wie Verschuur aufzählt und Hoffmann bestätigt: 1. Ob die Anlagenparameter optimiert sind. 2. Ob die Heizung hydraulisch abgeglichen ist. 3. Ob die Heizungspumpe effizient ist (visuelle Prüfung!) 4. Ob die Rohrleitungen und Armaturen gedämmt sind (visuell/pauschal ohne Beachtung der Dämmstärke).

95 Euro für drei Kreuzchen...

„Der Monteur brauchte für den Check nichts zu prüfen, denn das hatte er bereits im Rahmen der Wartung erledigt. Es reichten drei Kreuze bei den Fragen 1, 3 und 4, eine Unterschrift und ein Stempel“, berichtet Verschuur. Frage zwei war bei seiner Heizung nicht nötig. Arbeitsaufwand: maximal fünf Minuten. Aber zusätzliche Kosten von 95 Euro inklusive MwSt, weil die Prüfung nach der EnSimiMaV durchgeführt wurde.

Die Prüfung, die begrifflich nicht mit dem umfassenderen, normierten Heizungscheck zu verwechseln ist, werde also doppelt verrechnet und das alle zwei Jahre. „Dass die Politik diese unüberdachte Verordnung erlassen hat, ist nicht Schuld der Installationsbranche. Absicht kann aber nicht sein, dass Installateure die halbfertige Verordnung missbrauchen, um eine reguläre Wartung doppelt in Rechnung zu stellen. Dazu kommt dann noch, dass der Installateur dabei die Qualität des eigenen Fleisches in Augenschein nimmt. Was ist der Mehrwert?“, ärgert sich Verschuur.

Verordnung mit heißer Nadel in Zeiten des drohenden Gasnotstandes entwickelt

Allerdings macht Gregor Hoffmann klar, dass es genau so vorgesehen sei in der Verordnung. Der Referent kann den Ärger des Elteners verstehen, kann aber die Hintergründe erklären. „Die Verordnung ist sicherlich mit der heißen Nadel gestrickt worden, um den damals drohenden Gasnotstand zu verhindern.“ Auch Branchenexperten sahen das Ergebnis kritisch.

Allerdings ziele die Verordnung weniger auf so vorbildliche Eigentümer wie Verschuur ab, die geregelt die Heizung optimieren. Vielmehr sollten jene zur Optimierung genötigt werden, die nachlässig mit ihren Heizungen umgehen. „Für diese Eigentümer ist die Verordnung schon ganz richtig“, findet Hoffmann. Denn hier könne der Gasverbrauch tatsächlich optimiert werden. Die letztendlich pauschale Lösung der Verordnung bedeutet dann für jemanden wie Han Verschuur einfach nur zusätzliche Kosten.

Wer kontrolliert, ob der Heizungscheck erfolgt ist?

Gespannt ist der Eltener auch, wie schlussendlich die Kontrolle, ob die Heizungsprüfung durchgeführt wurde, erfolgen wird. Womöglich über den Schornsteinfeger? Mit einer „saftigen zusätzlichen Rechnung“? Fragt sich nicht nur Han Verschuur. Der Staat leiste sich „Beihilfe für die Abzocke“ bei der Heizungsprüfung.

>> Schornsteinfeger können keine nötigen Maßnahmen übernehmen

Auch Schornsteinfeger (oder auch Energieberater) können die Heizungsprüfung durchführen. Han Verschuur hat sich schlau gemacht und ein Angebot über 49,90 Euro erhalten. Allerdings handelt es sich nicht um eine hoheitliche Tätigkeit nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, weshalb „jeder Betrieb die Kosten nach Aufwand abrechnen“ könne, erklärt Elmar Kotters, Kreisobmann Kleve der Schornsteinfegerinnung Düsseldorf.

Meist würden Schornsteinfeger dies im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten oder bei der Feuerstättenschau durchführen. Aber Kotters räumt ein, dass für gegebenenfalls nötige Maßnahmen an der Heizung der Heizungsbauer gesondert bestellt werden müsste. Genau das kritisiert Han Verschuur.