Emmerich. Eine Pflicht zur Optimierung einer Gasheizung wurde eingeführt. Hydraulischer Abgleich könnte teuer werden. Kontrolle der Optimierung ist unklar.
Domenik Meyer muss sich mit feinen Abkürzung herumschlagen. Aktuell liegt der Ordner mit der Aufschrift „EnSimiMaV“ auf seinem Tisch. EnSimiMaV? Hat vermutlich noch niemand gehört, betrifft jetzt aber trotzdem alle Besitzer einer Gas- oder Ölheizung. Denn mit dieser Verordnung – die ausgeschrieben übrigens „Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ heißt – ist erstmals in Deutschland die Verpflichtung einer Heizungskontrolle und Optimierung eingeführt worden. Sie gilt seit Oktober 2022. Domenik Meyer informiert für den Emmericher Sanitär- und Heizungsbetrieb Unkrig gerade seine Kunden.
Bei Mehrfamilienhäusern gelten kürzere Fristen
Was muss gemacht werden?
Folgende Dinge müssen je nach Gebäudegröße überprüft werden:
- Optimierung der Heizung, um möglichst viel Energie zu sparen. (Heizungsprüfung)
- Hydraulischer Abgleich der Heizung
- Einbau effizienter Heizungspumpen im Heizsystem
- Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen.
Für kleine Objekt bis fünf Wohneinheiten reicht die Heizungsprüfung bis zum 15. September 2024.
Für mittlere Objekte zwischen sechs und zehn Wohneinheiten muss zusätzlich ein hydraulischer Abgleich erfolgen - bis zum 15. September 2024.
Für große Objekte mit mindestens zehn Wohneinheiten muss die Heizungsprüfung und der hydraulische Abgleich bis zum 30. September 2023 vorliegen.
Was ist das denn jetzt schon wieder? Domenik Meyer erklärt, dass die Heizungsprüfung für Einfamilienhausbesitzer bis zum 15. September 2024 durchgeführt werden muss. Bei Gebäuden mit sechs bis zehn Wohneinheiten muss zusätzlich ein hydraulischer Abgleich der Heizung erfolgen. Und wenn es mehr als zehn Wohneineinheiten in einem Gebäude gibt, muss die Prüfung und der hydraulische Abgleich sogar bis bis zum 15. September 2023 geschehen. Ein bisschen Eile ist da schon geboten.
Grundsätzlich seien die Vorgaben sinnvoll, findet Meyer. Denn nach Angaben seines Branchenverbandes befinden sich 70 Prozent der in Deutschland verbauten Gasheizungen immer noch in der Werkseinstellung. Heißt: Die Heizungen wurden gar nicht richtig auf das Gebäude abgestimmt. Unberücksichtigt bleiben da die Dämmung und die Ausrichtung des Gebäudes oder das individuelle Nutzerverhalten. Mit einem richtigen Betrieb der Heizung lasse sich aber schon viel Energie – und damit Geld sparen, so Meyer. Die Bundesregierung geht übrigens von einer Einsparung von 10,8 Milliarden Euro aus.
Die einfache Prüfung kostet 95 Euro
Die Verordnung wurde Mitte 2022 auf dem Weg gebracht, als alle Welt noch von einer Gasmangellage durch den Ukraine-Krieg ausging. Diese Gefahr scheint gebannt – die Optimierungspflicht für die Heizung ist geblieben. Der Schornsteinfeger, so Meyer, schaue nur auf die Abgaswerte einer Heizung, ob sie richtig eingestellt ist, zählt nicht zu seinen Aufgaben.
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Die Heizungsprüfung möchte das Unternehmen Unkrig jetzt seinen Kunden mit der regelmäßigen Wartung der Heizung anbieten. Die Prüfung kostet 95 Euro. Sollte ein hydraulischer Abgleich notwendig sein, wird es teurer und wird schnell vierstellig. Der hydraulische Abgleich soll sicherstellen, dass die bereitgestellte Wärme im Haus optimal genutzt wird. „Dann wird geschaut, wie viel Leistung ein Raum überhaupt benötigt“, so Meyer. Der Abgleich wird über die Regelung von Ventilen vorgenommen, so dass auch der letzte Heizkörper im Haus die benötigte Energie erhält.
Sanktionen sind noch nicht geklärt
Die EnSimiMaV sollte nicht mit dem heiß diskutierten Gebäudeenergiegesetz verwechselt werden, sagt Meyer. Er geht davon aus, dass der Umsetzungsdruck zur optimalen Heizungseinstellung über die Mieter kommen muss. Denn diese profitieren in einem Mehrfamilienhaus. Der Vermieter trägt nur die Kosten.
Wer die Kontrolle der Heizungskontrolle letztlich kontrolliert, steht noch nicht fest: „Vermutlich werden dies die Schornsteinfeger übernehmen“, sagt Domenik Meyer. Auch die Sanktionen für hartnäckige Verweigerer seien noch unklar. Dies werde noch geregelt.