Rees. Die Wahlbenachrichtigungen zur Bürgermeisterwahl Rees werden ab dieser Woche zugestellt. Wie die Wähler die Briefwahlunterlagen anfordern können.

„Ab Donnerstag, 16. März 2023, werden die Wahlbenachrichtigungen an rund 18.200 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger für die Neuwahl des Bürgermeisters der Stadt Rees am 23. April zugestellt“, erklärt Ludger Beltermann, Leiter des Fachbereiches Zentrale Dienste, der auch für die Organisation der bevorstehenden Bürgermeisterwahl in Rees zuständig ist. Personen, die ihre Benachrichtigung bis zum 31. März nicht erhalten haben, werden gebeten, sich persönlich oder telefonisch unter Tel.: 02851/51-116 an die Mitarbeiter des Wahlbüros zu wenden. Das Wahlbüro steht Bürgern auch bei weiteren Fragen zur Wahl zur Verfügung.

Wahlbüro ist im kleinen Saal der Reeser Bürgerhauses

Das Wahlbüro, das sich wie üblich im kleinen Saal des Bürgerhauses befindet und ab Montag, 20. März, geöffnet ist, ist über den Haupteingang des Bürgerhauses erreichbar. „Die Wahlberechtigten können dort montags bis mittwochs von 9 bis 12 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr die Briefwahlunterlagen beantragen oder auch schon direkt wählen“, erläutert Beltermann die Funktion des Büros. Für die Briefwahl vor Ort ist die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis vorzulegen. Am Freitag vor der Wahl, 21. April, ist das Wahlbüro bis 18 Uhr geöffnet.

Wer die Briefwahlunterlagen zugeschickt bekommt, sollte seinen Wahlbrief bis spätestens Donnerstag vor der Wahl zur Post geben, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Am Wahlsonntag können Wahlbriefe auch noch persönlich bis spätestens 16 Uhr im Rathaus abgegeben oder in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.

Scannen eines personalisierten QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

Die Briefwahlunterlagen können auch per Internet angefordert werden. Hierfür bestehen folgende Möglichkeiten: Durch Scannen des personalisierten QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung wird der Wähler mit Hilfe eines mobilen Endgerätes direkt auf ein vorausgefülltes Antragsformular für die Briefwahl geleitet werden. Der Antragsteller muss dann zwecks Verifizierung noch sein Geburtsdatum eingeben.

Daneben besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über ein Formular auf der städtischen Homepage zu beantragen. Der Antragsteller muss hierfür seine kompletten Antragsdaten in das Formular eintragen. Das Formular ist ab dem 17. März im Internet unter www.stadt-rees.de/ im Bereich „Aktuell“ zu finden.

Die Möglichkeit der Briefwahlbeantragung per Internet besteht bis Mittwoch, 19. April, 16 Uhr, damit eine fristgerechte Zustellung von Briefwahlunterlagen noch ermöglicht werden kann.

Weitere Informationen zur Wahl sind im Internet unter https://www.stadtrees.de/rathaus/politik/wahlen/ abrufbar.