Emmerich. Die Stadt Emmerich hat keinen Behindertenbeauftragten. Ein Bürger regte nun an, die Schaffung einer Stelle zu prüfen. So urteilte die Politik.

Im Sozialausschuss waren sich die Parteien schnell einig und urteilten einstimmig: Die Verwaltung der Stadt Emmerich soll prüfen, ob die Stelle eines Behindertenbeauftragten grundsätzlich erforderlich ist. Ein Bürger hatte sich mittels einer Eingabe an den Bürgermeister als Vorsitzender des Rates gewandt. Sein Vorschlag: Der Behindertenbeauftragte soll dabei als Ansprechpartner und Lotse für Menschen mit Behinderung in Emmerich sein.

Insgesamt gebe es aktuell keine verbindlichen Vorgaben, wie eine behindertenpolitische Interessensvertretung auf kommunaler Ebene zu regeln sei, so die Stadtverwaltung Emmerich.

Das ist die Aufgabe von Behindertenbeauftragten

In der Regel sorgten die kommunalen Behindertenbeauftragten für den Informationsfluss zwischen allen beteiligten Einrichtungen, Ämtern, Verbänden und Einzelpersonen in behindertenpolitischen Fragen und organisieren Einzelfallberatung und Einzelfallhilfe, ohne sie selbst durchzuführen.

Aufgrund der in Teilen schon vorhandenen Aufgaben innerhalb der Verwaltung, welche den im Antrag beschriebenen Aufgabenbestandteilen eines Behindertenbeauftragten bereits entsprechen würde, wird die Verwaltung antragsgemäß zunächst prüfen, ob die Einrichtung einer solchen Stelle in Emmerich zielführend erscheint.