Kreis Kleve. Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm greift auch im Kreis Kleve. Diese Unternehmen können profitieren. Das sind die Rahmenbedingungen.

Nun ist es offiziell! Der Startschuss für die Nutzung des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) ist für Antragsteller aus dem Kreis Kleve gefallen. Damit können erstmalig seit 2022 Zuschüsse zu gewerblichen Investitionen und zur Schaffung wirtschaftsnaher Infrastrukturen beantragt werden.

Landrätin: „Ein guter Tag für den Kreis“

Für Landrätin Silke Gorißen war der Bescheid aus dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW, unterzeichnet von Professor Dr. Andreas Pinkwart, Grund genug, von einem „guten Tag für den Kreis und für die Menschen in unserer Region“ zu sprechen. In diesen Stunden nun sucht das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm, das erstmals in der Geschichte der Region in allen Städten und Gemeinden des Kreisgebietes greift, seine Erfolgsspur.

„Bereits mit der ersten öffentlichen Ankündigung im Sommer letzten Jahres war das Interesse an den Fördermitteln deutlich geweckt – wir freuen uns riesig, dass wir mit der Aufnahme in die Förderkulisse nun weitere Beiträge zur Schaffung von Arbeitsplätzen leisten können“, so Hans-Josef Kuypers als Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve. Wie Norbert Wilder, Prokurist und Fördermittelberater bei der Kreis-WfG präzisiert, kann auch die Diversifizierung der Produktion durch bislang nicht hergestellte Produkte, die Veränderung des Produktionsprozesses und vieles mehr von der Finanzspritze des Landes NRW bedacht werden.

Erste Gespräche haben schon stattgefunden

Seit Monatsbeginn haben nun die ersten Gespräche mit investitionsbereiten Firmenchefs in den Räumen an der Hoffmannallee 55 in Kleve stattgefunden. Und in gleicher Weise wird Stephan Kunz, der Förderberater der NRW Bank, in den nächsten Tagen und Wochen einer Einladung der Kreis-Wirtschaftsförderung folgen, um allen Berufskolleginnen und -kollegen, um den steuerberatenden Berufen, um den Vertretern der Kreditwirtschaft und den unternehmensnahen Dienstleistern die für den Kreis Kleve neue Zeitrechnung näher zu bringen.

Wie bei allen Förderprogrammen sind auch hier einige Spielregeln zu beachten. Sollten Unternehmer in absehbarer Zeit (das Programm endet 2027) größere Investitionen planen, so empfiehlt die Wirtschaftsförderung Kreis Kleve (WFG) dringend, zuvor alle Fördermöglichkeiten auszuloten.

Das sind die Rahmenbedingungen

Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter; Großunternehmen nur in Ausnahmefällen.

Die Fördervoraussetzungen:

  • Güter und Dienstleistungen müssen überwiegend (über 50 %) außerhalb eines Radius von 50 Kilometer um die Betriebsstätte abgesetzt werden.
  • Die förderfähigen Ausgaben des Investitionsvorhabens müssen mindestens 150.000 Euro betragen.
  • Der Antragsteller darf nicht dem Baugewerbe, der Eisen- und Stahlindustrie, dem Einzelhandel (außer Versandhandel), der Land- und Forstwirtschaft, dem Bergbau, der Energie- und Wasserversorgung, dem Transport- und Lagergewerbe, Krankenhäusern, der Kunstfaserindustrie, Flughäfen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen oder der betriebswirtschaftlichen Unternehmensberatung angehören.

Förderfähige Vorhaben für kleine und mittlere Unternehmen:

  • Arbeitsplatz schaffende Vorhaben wie Betriebserrichtung, Betriebserweiterung und Betriebsübernahmen (z.B. Nachfolge), falls ansonsten Betriebsschließung droht. Es muss stets ein Mindesteffekt erfüllt werden: mindestens drei neue Arbeitsplätze bei Betriebserrichtung und mindestens plus 10 % bei Betriebserweiterung
  • Arbeitsplatz sichernde Vorhaben wie: 1. Betriebsstättenerweiterung, die zugleich eine Kapazitätserweiterung und einen Arbeitsplatzzuwachs von mindestens 5 % darstellt. 2. Diversifizierung der Produktion in bisher nicht hergestellte Produkte. 3. Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses.
  • Zusätzlich muss der Investitionsbetrag mindestens das 1,5 fache der durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten drei Geschäftsjahre betragen.

Großunternehmen können nur gefördert werden, wenn ein besonderer Struktureffekt gegeben ist und mindestens 30 neue Arbeitsplätze entstehen. Es muss sich um Investitionen in eine neue Betriebsstätte handeln oder der Diversifizierung der bisherigen Tätigkeit dienen oder um eine komplett neue Tätigkeit in der Betriebsstätte drehen.

Förderquoten für kleine und mittlere Unternehmen:

Arbeitsplatz schaffende Vorhaben:

  • 20 % für kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter)
  • 10 % für mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter)

Arbeitsplatz sichernde Vorhaben:

  • 15 % für kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter)
  • 10 % für mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter)

Erst Anträge einreichen, dann den Ausbau beginnen

Förderfähige Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 EUro je neu geschaffenem und in Höhe von 200.000 Euro je gesichertem Arbeitsplatz anerkannt.

Förderanträge müssen vor Vorhabensbeginn (Bestellung der Investitionen) gestellt und bei der NRW Bank eingereicht werden. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung kann auf eigenes Risiko mit der Maßnahme begonnen werden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn). Die Bearbeitungsdauer bis zum Förderbescheid liegt bei drei bis sechs Monaten. „Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Unternehmen aus dem Kreis Kleve diese neuen Fördermöglichkeiten nutzen könnten. Sprechen Sie uns an“, so die WFG. Kontakt: 02821/7281-11 oder .

Sollte das RWP-Programm womöglich nicht greifen können, gibt es noch zahlreiche weitere Förderprodukte von Bund und Land, so u.a. auch zu den Themen Energie-Effizienz.