Isselburg. Der Isselburger Rat hat die neuen Gebühren für den Bereich Entwässerung festgelegt. Zudem wird der Bau von Entwässerungsanlagen erleichtert.
Ein einstimmiges Votum in Sachen Abwasser gab es in der letzten Sitzung des Rates der Stadt Isselburg im Jahr 2021. So votierten die Politiker dafür, die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Isselburg zu ändern, als auch die Abwassergebührensatzung sowie Kalkulation der Abwassergebühren für 2022 neu zu fassen.
In Bezug auf die Abwasserbeseitigungssatzung geht es in deren Neufassung um den Bau, die wesentliche Änderung und die Erneuerung von Entwässerungsanlagen auf privaten Grundstücken. Diese bedürfen gemäß der kommunalen Satzung der Zustimmung der Stadtverwaltung.
Veränderungen müssen bei der Stadt Isselburg beantragt werden
Hierzu sind, so erklärt die Stadtverwaltung Isselburg in einer Vorlage, diverse Unterlagen zu erbringen, die sicherstellen, dass eine funktionsfähige und nach den anerkannten Regeln der Technik gebaute Entwässerungseinrichtung hergestellt wird.
Dies diene zum einen dem Schutz des städtischen Kanalnetzes, zum anderen auch dem Schutz der Bewohner bzw. der Nutzer, da hierdurch sichergestellt werden kann, dass Abwasser zu Schäden am Grundstück oder am Gebäude führen kann.
Genehmigungsaufwand der Kommune ist relativ groß
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Allerdings sei es insbesondere im Bereich des privaten Hausbaus mit ein oder zwei Nutzungseinheiten regelmäßig so, dass der Genehmigungsaufwand der Kommune relativ groß ist und die Fehleranfälligkeit bei der Planung verhältnismäßig gering. Schäden seien hier in Normalfall nicht zu erwarten, so die Stadtverwaltung in ihren Ausführungen.
Aus diesem Grund passt die Stadtverwaltung die Entwässerungssatzung nun nach dem positivem Votum dahingehend an, dass Wohngebäude mit ein oder zwei Nutzungseinheiten von der Genehmigungspflicht entbunden werden.
Unterlagen müssen von einem zertifizierten Büro erstellt werden
Die in der Satzung geforderten Unterlagen sind der Verwaltung jedoch weiterhin vorzulegen. Um von der Genehmigungspflicht entbunden zu werden, ist es notwendig, dass die Unterlagen von einem zertifizierten Büro aus dem Bereich der Abwassertechnik oder Siedlungswasserwirtschaft erstellt werden.
Das ausführende Büro bestätigt dann mit seiner Unterschrift, dass alle in der Satzung aufgeführten Unterlagen eingereicht und eine funktionstüchtige und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplante Entwässerungsanlage errichtet werden soll.
Gebühren für den Bereich Entwässerung vorgelegt
Apropos Entwässerung: Auch diese war Thema in der Ratssitzung. Hier ging es noch einmal um die Kalkulation der Entwässerungsgebühren, die wieder unter Beachtung der gesetzlichen Zielvorgabe „Deckung der betriebswirtschaftlichen Kosten“ erstellt wurde.
Die kostendeckende Gebühr beträgt für das Jahr 2022 je Kubikmeter (cbm) Schmutzwasser jährlich nun 4,58 Euro. Dies entspricht einer Minderung gegenüber 2021 von 0,10 Euro/cbm. Es wird von einer Gesamtmenge an Schmutzwasser von 580.000 cm³ ausgegangen. Hierbei werden die Vorjahresergebnisse und die aktuellen Veranlagungen zugrunde gelegt.
So hoch ist die Niederschlagswassergebühr
Die kostendeckende Niederschlagswassergebühr beträgt für das Jahr 2022 je Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche 0,87 Euro in Isselburg. Dies entspricht gegenüber 2021 einer Erhöhung von 0,09 Euro/Quadratmeter.
Die Gebühren für das Abfahren und die Behandlung von Klärschlamm aus einer Kleinkläranlage betragen 89,92 Euro/cbm je abgefahrenen Klärschlamm (2021 =141,54 Euro/cbm). Die Gebühr für das Auspumpen und Abfahren der Inhaltsstoffe aus abflusslosen Gruben beträgt 44,42 Euro/cbm (2021 = 43,84 Euro/cbm).
>> Keine Erhöhung der Hebesätze
Für das Haushaltsjahr 2022 sind keine Erhöhungen der Hebesätze seitens der Stadtverwaltung vorgesehen. Im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten sowie Kostensteigerungen im Rahmen der allgemeinen Inflation (Investitionen im Baubereich, Tariferhöhungen, Kostensteigerungen bei Energie und Dienstleistungen etc.) ist aber auch eine Senkung der Hebesätze nicht vorgesehen. Die Politik stimmte dem so zu.
Die Hebesätze lauten unverändert wie folgt: Grundsteuer A 256 v.H.; Grundsteuer B 483 v.H. und Gewerbesteuer 440 v.H.