Emmerich. Die von CDU und BGE eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Emmerichs Bürgermeister Peter Hinze wurden vom Kreis Kleve zurückgewiesen.
Eine empfindliche politische Niederlage haben CDU und BGE hinnehmen müssen. Wie die NRZ erfahren hat, wurden die beiden Dienstaufsichtsbeschwerden im Zuge der Greensill-Pleite gegen Emmerichs Bürgermeister Peter Hinze (SPD) zurückgewiesen.
Auf Nachfrage dieser Zeitung sagt Tim Terhorst, Leiter der Stabsstelle Kommunikation und Archiv im Emmericher Rathaus, zum Thema: „Ich kann bestätigten, dass uns ein Schreiben der Kommunalaufsicht vorliegt, in dem die beiden Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister Peter Hinze zurückgewiesen wurden.“
Sechs Millionen Euro bei Greensill angelegt
Die Fraktionsvorsitzenden Dr. Matthias Reintjes (CDU) und Joachim Sigmund (BGE) hatten beide jeweils eine Dienstaufsichtsbeschwerde im März beim Kreis Kleve eingereicht. Der Kreis Kleve respektive Landrätin Silke Gorißen (CDU) als Kommunalaufsicht sollten prüfen, ob der Emmericher Bürgermeister wegen des drohenden Verlust von sechs Millionen Euro, die zwecks Vermeidung von Negativzinsen bei der mittlerweile insolventen Bremer Privatbank Greensill angelegt wurden, seine Dienstpflicht verletzt habe.
Am 11. März dieses Jahres, sechs Tage nach dem Bekanntwerden der Anlage bei Greensill, hatten die Emmericher Christdemokraten angekündigt, dass die Fraktion sich „nach mehreren Krisensitzungen“ dazu entschieden hatte, „als einen ersten Schritt unverzüglich die Landrätin Silke Gorißen und den Kreis Kleve in der Funktion als Dienstaufsicht und Kommunalaufsicht zur weiteren Aufklärung des Finanzskandals anzurufen“.
Laut BGE: Anfangsverdacht für straf-, zivil- und disziplinarrechtliche Ansätze
„Die Frage von Pflichtverletzungen muss durch die zuständige Dienstaufsicht geklärt werden“, sagte auch BGE-Fraktionschef Sigmund im März. Laut Bürgergemeinschaft lag nach einer Akteneinsicht in der Kämmerei ein „Anfangsverdacht für straf-, zivil- und disziplinarrechtliche Ansätze vor“, nicht nur bezogen auf die konkrete Anlage von sechs Millionen bei der Greensill-Bank, sondern auch bezogen darauf, dass keine städtischen Anlagerichtlinien bestehen würden. „Die BGE sieht hier ein Versagen des Verwaltungsvorstandes und der örtlichen Rechnungsprüfung“, so Sigmund am 23. März.
Der Kreis Kleve kann nach seiner Prüfung zu einem anderen Urteil. Fehlverhalten respektive Pflichtverletzungen von Bürgermeister Hinze wurden nicht festgestellt, so dass die Dienstaufsichtsbeschwerden zurückgewiesen wurden.