Emmerich. Wegen eines Neubaus an der Straße am Pesthof in Emmerich gibt es Befürchtungen zum dazugehörigen Bürgersteig. Das sagt die Stadt zur Situation.
Trotz Corona-Pandemie erlebt Emmerich aktuell so etwas wie einen Bauboom. An vielen Stellen auf dem Stadtgebiet entstehen Neubauten. Nun werden Bauprojekte in der Innenstadt von einigen Emmerichern immer mit den berühmten Argusaugen beobachtet. So wundert sich ein NRZ-Leser über die Bautätigkeit am Pesthof.
Bürgersteig wird 1,50 Meter breit sein
Konkret wird der Abstand zur Straße bemängelt respektive die Breite eines zukünftigen Bürgersteigs vor dem Neubau des Gebäudes, das im Moment Blickrichtung stadtauswärts auf der linken Straßenseite errichtet wird. Doch in diesem Punkt kann die Stadt Emmerich Entwarnung geben. „Der Gehweg wird an dieser Stelle 1,50 Meter breit werden und entspricht voll der Norm“, sagt Stadtsprecher Tim Terhorst auf Nachfrage dieser Zeitung.
Kein Unterschied zur gegenüberliegenden Straßenseite
Der neue Fußgängerweg hat dann im Übrigen die gleiche Breite wie der Bürgersteig gegenüber auf der Seite mit den geraden Hausnummern auf der Straße Pesthof. Hinzu kommen auf der bereits lange bebauten Straßenseite eine zwei Meter breite Parkbucht sowie die eigentliche Straßenbreite von 6,50 Meter.
Dass das menschliche Auge hier vielleicht die bauliche Situation anders wahrnehme, kann Terhorst durchaus nachvollziehen. „Früher war das eine freie Fläche, von daher ist das natürlich ein sehr großer optischer Unterschied“, so der Leiter der Stabsstelle Kommunikation und Archiv im Emmericher Rathaus.
Ausdrücklich erwünscht: Bebauung bis an die Grundstücksgrenze
Die Bebauung an die Grundstücksgrenze sei im Übrigen nicht nur nicht zu beanstanden, sondern sogar ausdrücklich von Seiten der Stadt gewünscht. „Die innerstädtische Verdichtung ist ein Ziel“, so Terhorst. Wohnraum sei knapp – erst recht innerhalb der Wälle. Da gelte es, jeden möglichen Quadratzentimeter auszunutzen. „Wir brauchen Wohnraum zentral in der Stadt“, unterstreicht Terhorst.
Dies sei aber keineswegs eine neue Erkenntnis. Auch die Planungsrechtlichen Vorgaben haben sich hier bei der Stadt nicht in jüngster Zeit geändert. Hierbei ist der Blick vis-à-vis auf die andere Straßenseite erhellend. Denn auch dort wurden die Gebäude bis an die jeweiligen Grundstücksgrenzen herangebaut.