Elten. In Elten ärgern sich Nachbarn über die Dimension eines neuen Wohnhauses. Die Stadt Emmerich sieht keinen Verstoß gegen den Bebauungsplan.

Das Eigenheim ist immer auch Ausdruck eines persönlichen Stils. Doch dieser Stil kann eben sehr persönlich sein. Eher unglücklich ist ein Nachbar in Elten über den Neubau eines Wohnhauses, das an sein Grundstück an der Straße Im Mühlenfeld gebaut wird. „Das ist quasi wie ein Hochhaus“, so der Eltener.

Das neue Wohnhaus fällt in der Siedlung durch seinen individuellen Stil auf.
Das neue Wohnhaus fällt in der Siedlung durch seinen individuellen Stil auf. © Funke Foto Services GmbH | Thorsten Lindekamp

Das so genannte Hochhaus wirkt in der Tat gewöhnungsbedürftig in der Siedlung mit den Einfamilienhäusern. Und dennoch entspricht es der für dieses Gebiet geltenden Bauordnung, sagt die Stadt Emmerich. „Von einem Hochhaus kann keine Rede sein“, so Emmerichs Stadtsprecher Tim Terhorst auf Nachfrage der NRZ. Er konkretisiert: „Es handelt sich noch nicht mal um ein Mehrfamilienhaus, sondern ein Einfamilienhaus mit einem Vollgeschoss und einem Dachgeschoss mit Schräge sowie einem Carport.“

Hanglage verstärkt den Eindruck

Terhorst unterstreicht, dass die Bebauung „vollkommen B-Plan konform ist“, denn „das Objekt ist durchgeprüft“. Gleichwohl könne er verstehen, dass die Dimensionen in diesem Fall durchaus größer wirken, da es sich zusätzlich ja auch noch um eine Hanglage am Eltenberg handele.

Stichprobenartige Kontrollen

Ganz grundsätzlich sei es auch so, dass die Bauverwaltung mindestens zweimal bei Baumaßnahmen vor Ort sei. So erfolge eine Abnahme des Rohbaus und eine weitere Abnahme ist nach Fertigstellung obligatorisch. Zudem gibt es noch einen Mitarbeiter der Bauverwaltung, der im Außendienst tätig ist und dabei auch immer wieder auf Emmericher Stadtgebiet stichprobenartig kontrolliert.

Terhorst kann in einem solchen Fall nur anbieten, dass sich Nachbarn beim zuständigen Fachbereich im Emmericher Rathaus melden. Dort würde dann erklärt, wann und warum ein Bebauungsplan gesetzeskonform ist und deshalb auch genehmigt werden muss.