Emmerich. Nach der Kommunalwahl hat sich das Gesicht des Emmericher Rates verändert. Für zwei Ratsmitglieder ohne Fraktionsstatus gelten besondere Regeln.
Die Kommunalwahl 2020 hat das Gesicht des Emmericher Rates gehörig verändert. Zuletzt saßen sechs Fraktionen am großen Ratstisch im Rathaus. Doch UWE und Embrica werden aus diesem illustren Kreis verschwinden, so dass zukünftig noch CDU, SPD, Grüne und BGE übrig bleiben. Hinzu kommen noch zwei Einzelratsmitglieder. Steffen Straver hat seinen Ratssitz über den Spitzenplatz der FDP-Reserveliste erhalten. Für die AfD sitzt zudem noch Christoph Kukulies im Rat. Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder komplettiert Bürgermeister Peter Hinze (SPD).
Bürgermeister gehört keiner Fraktion an
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Auch wenn Hinze SPD-Mitglied ist, gehört er nicht der SPD-Fraktion im Rat an. Denn der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Partei und Fraktion. So sind Fraktionen auch explizit keine Teile von politischen Parteien, sondern als öffentlich-rechtliche Vereinigungen Organteile des Rates. Sie sind daher vor den politischen Parteien rechtlich strikt zu trennen. Parteien gehören dem politisch-gesellschaftlichen Bereich an. Sie sind keine Kommunalorgane.
So müssen sich Fraktionen auch bilden und etwa einen Vorsitzenden wählen. Im Rat einer kreisangehörigen Stadt in Nordrhein-Westfalen wie Emmerich muss eine Fraktion aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen.
Verfassungsgericht kippt 2,5-Prozent-Hürde
Nach dem Wegfall der Fünf-Prozent-Hürde wurde in der abgelaufenen Legislaturperiode die Einführung einer 2,5-Prozent-Hürde in NRW bei der Kommunalwahl beschlossen. Das Verfassungsgericht kippte aber diese Entscheidung. Für Emmerich hatte dies de facto aber keine Auswirkung. Denn die UWE 20 mit 1,09 Prozent und der BSD mit 1,27 Prozent konnten keinen Ratssitz ergattern. Trotz fehlender Sperrhürde war der Stimmenanteil zu gering, um auch nur einen Sitz zu erreichen.
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Dies zumindest ist FDP und AfD gelungen. Doch das nicht Erreichen des Fraktionsstatus hat Folgen. Sowohl praktische als auch pekuniäre. Jedes Ratsmitglied erhält für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine finanzielle Entschädigung. Fraktionen bekommen darüber hinaus weitere Vergütungen.
In der nun ablaufenden Ratsperiode war auch Gerd Bartels kurzzeitig als Einzelratsmitglied tätig. „Neben der normalen Entschädigung hat die Stadt da auch zusätzlich noch eine Pauschale für Sach- und Kommunikationsmittel gezahlt“, berichtet Stadtsprecher Tim Terhorst. Diese zusätzlich Kosten haben sich damals auf 72,25 Euro belaufen.
Keine Räume im Rathaus
Ein weiterer Punkt ist, dass Einzelratsmitglieder keine Fraktionsräume im Rathaus beziehen können. Auch bei der Besetzung der Ausschüsse gibt es Nachteile. Im Prinzip kann sich ein fraktionsloser Ratsherr einen Ausschuss aussuchen, in dem er tätig werden möchte.
Fraktionslose Ratsmitglieder haben ein Fragerecht
Ein wichtiger Punkt ist auch, dass nur Fraktionen Anträge an den Rat stellen dürfen. „Einzelratsmitglieder können während einer Sitzung einen Beschlussvorschlag formulieren und haben auch ein Fragerecht, aber ein Antragsrecht besitzen sie nicht“, klärt Terhorst auf. Dies gilt zum Beispiel auch für die Einberufung einer Sondersitzung. Auch dieses Recht ist Fraktionen vorbehalten.
Fraktion muss nicht aus einer Partei bestehen
Ein Hintertürchen gibt es im Übrigen. Da das Gesetz wie erwähnt streng zwischen Partei und Fraktion unterscheidet, könnten sich auch zwei Einzelratsmitglieder zu einer Fraktion zusammenschließen, die nicht der gleichen Partei angehören. Dies ist in der Vergangenheit in Emmerich ja bereits mehrmals geschehen. Genau so eine Situation führte ja auch zum Bruch zwischen Christoph Kukulies und der FDP. Kukulies, damals noch FDP-Einzelkämpfer im Emmericher Rat, ging ein Fraktionsbündnis mit Werner Stevens (Die Linke) und Thomas Meschkapowitz (BSD.NRW) ein und trat der Fraktion Embrica bei. Vor diesem Hintergrund ist kaum anzunehmen, dass Straver und Kukulies eine gemeinsame Basis finden könnten, um den Fraktionsstatus auf diese Weise zu erlangen.