Emmerich. Das Kommunalabgabengesetz wurde erneuert. Stadt Emmerich erklärt, wie sie künftig mit der Förderung der Straßenbaubeiträge für Anlieger umgeht.

Die Emmericher Verwaltung legt die Auswirkungen für die Stadt durch die Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in NRW dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur Kenntnis vor, der am Mittwoch, 3. Juni, 17 Uhr, öffentlich in der Aula der Gesamtschule an der Paaltjessteege (Maskenpflicht!) tagt. Hierbei sind vor allem die Straßenbaubeiträge interessant, für deren Abschaffung sich die BGE bereits 2018 stark machte.

Städte können für Straßenausbaubeiträge eine 50-prozentige Förderung beim Land beantragen. Der Haken: Das Land hat im Haushalt 2020 die Summe von 65 Millionen Euro bereitgestellt. Damit ist das Fördervolumen gedeckelt. Nach aktuellem Stand läuft die Förderung bis Ende 2024.

Nur für Maßnahmen, die ab 2018 beschlossen wurden

Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn die Abschlussrechnung geprüft ist. Förderwürdig ist nur der umlagefähige Beitragsanteil der Anlieger. In Frage kommen Maßnahmen, die der Rat oder der Ausschuss ab dem 1. Januar 2018 beschlossen haben. Maßnahmen, deren Straßenausbaubeiträge bestandskräftig festgesetzt wurden, sind nicht mehr förderwürdig.

Unter diesen Voraussetzungen wird die Stadt Emmerich in Abstimmung mit den Kommunalbetrieben und den Technischen Werken eine Prioritätenliste verwenden. Diese Liste wird Teil des Haushaltsentwurfes sein. Für förderwürdige Maßnahmen werde generell ein Förderantrag gestellt, um die Beitragspflichtigen zu entlasten.

Neue Förderung nicht für Goebelstraße und Nierenberger Straße

Die Verwaltung geht auf aktuelle Straßenmaßnahmen ein. Für die Goebelstraße ist ein Antrag nicht möglich, da die Ausbaumaßnahme vom Ausschuss bereits 2016 beschlossen wurde.

Bei der geplanten Maßnahme Nierenberger Straße/Duisburger Straße erfolgte der Beschluss zum Ausbau bereits 2011. Für die Maßnahme wurden seitens der Stadt Emmerich Fördermittel für den kommunalen Eigenanteil an den Ausbaubeiträgen beantragt. Und bewilligt. Nach Rücksprache mit dem Ministerium kann trotz Änderungsbeschluss in 2019 keine Förderung für die Anliegerbeiträge beantragt werden. Eine erneute Bürgerinformationsveranstaltung wegen Änderungen bei den Rad- und Fußwegen steht noch aus.

>> Lindenallee, Martinus-, Abteistraße und Eickelnberger Weg in Planung

Für das Haushaltsjahr 2020 wurde der Ausbau des Gehwegs Lindenallee, der Ausbau der Martinus- und Abteistraße sowie des Eickelnberger Weges geplant und politisch beschlossen. Aufgrund der erwarteten Änderungen des KAG und des daraus resultierenden Moratoriums wurden diese Projekte noch nicht begonnen. Für den Ausbau der Martinus- und Abteistraße wurde beschlossen, dass der Ausbau erneut durch den Ausschuss für Stadtentwicklung beschlossen werden muss, wenn das Regime des § 8 KAG feststeht. Gleiches gilt für alle Projekte aus der Prioritätenliste.

Die derzeitige Arbeits- und Personalsituation im Fachbereich lasse die Einbringung entsprechender Beschlussvorlagen nicht vor Ende 2020 erwarten, heißt es in der Vorlage.