Emmerich. Die Friedhofsgebühren in Emmerich werden in 2020 steigen. CDU und BGE haben durchgesetzt, dass die Erhöhung 8,5 und nicht 20 % betragen soll.
Um 20 Prozent hätten die Friedhofsgebühren in Emmerich im Jahr 2020 eigentlich steigen sollen. Doch statt eine kostendeckende Gebühr zu planen, haben sich CDU und BGE im Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe (KBE) mit einem eigenen Antrag durchgesetzt. Dem Rat wurde nun bei sieben Nein-Stimmen eine Gebührenanpassung um plus 8,5 Prozent empfohlen. Die Lücke soll die Allgemeinheit über den Haushalt tragen. Also mit Steuern.
Die Unterdeckung in 2019 über 110.000 Euro soll zudem durch allgemeine Deckungsmittel ausgeglichen werden. Ferner sollen die Kommunalbetriebe Emmerich ein nachhaltiges, zukunftsfähiges Friedhofsentwicklungskonzept entwickeln, um für eine höhere Gebührenstabilität zu sorgen.
Weniger Menschen sind gestorben als erwartet
Ein Defizit in der Kalkulation ist entstanden, weil weniger Menschen gestorben sind, als erwartet wurde. Ein Variable, die halt schwer zu kalkulieren ist. Ferner, so erinnerte KBE-Betriebsleiter Mark Antoni, habe die Politik die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle am Friedhof beschlossen, weil man mit dem Erscheinungsbild unzufrieden war. Das koste. Elke Trüpschuch (SPD) erinnerte, dass die Politik auch eine Unkrautbekämpfung ohne Pestizide beschlossen habe, auch die mechanische Entfernung verursache mehr Kosten.
Interimskämmerin Melanie Goertz hatte zuvor noch gewarnt: Mittel für diese Unterdeckung aus dem mit minus 2,7 Millionen Euro geplanten Haushalt heranzuziehen, „ist nicht tragbar“. Die SPD warb ebenfalls für den Verwaltungsvorschlag. In einem Wahljahr die Gebühren zu erhöhen, das mag unpopulär sein, aber: „Nicht noch mehr Wahlgeschenke“, sagte Andrea Schaffeld, SPD-Fraktionschefin. Auch Bürgermeister Peter Hinze erachtete die Entwicklung als „den völlig falschen Weg“. Er wunderte sich, wie einfach mit dem städtischen Haushalt umgegangen werde.
BGE und CDU wollen mehr Kontinuität in der Gebührenentwicklung
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Alfred Weicht (BGE) erklärte, warum die nun gewählte Lösung nötig sei. Es sei „kaum jemanden zu erklären“, warum eine Beerdigung für einen Todesfall im Dezember 20 Prozent günstiger sei, als bei einem Todesfall im Januar. Deshalb wolle man die Mehrbelastung lieber strecken und mit einem Konzept für Kontinuität sorgen: „Wir müssen es erträglich für die Bürger machen, die in einer schwierigen Lebenssituation stecken.“
Das sind die geplanten Friedhofsgebühren ab 2020
Wenn der Rat zustimmt, sehen so in 2020 die Friedhofsgebühren aus (in Klammern bisherige Gebühr) – Grabbereitung: Kindergrab 169 € (156), Familiengrab/Sarg 564 € (520), Urnenwahlgrab 339 € (312), pflegearmes Wahlgrab/Sarg 564 € (520), Gemeinschaftsgrabanlage 564 € (520) für die Sargbestattung und 339 € (312) für die Urnenbestattung, Aschestreufeld 226 € (208).
In der Grabpflege für die gesamte Nutzungsdauer: pflegearmes Wahlgrab 1750 € (1600), Gemeinschaftsgrabanlage 1953 € (1800) für einen Sarg und 1475 € (1360) für eine Urne, Aschestreufeld 407 € (208).
Nutzungsrechte: 20 Jahre Kindergrab 434 € (400), je 25 Jahre – Familiengrab 1500 € (1375), Urnenwahlgrab 1100 € (1000), pflegearmes Wahlgrab 1350 € (1225), Gemeinschaftsgrabanlage 1302 € (1302) für Särge und 1139 € (1050) für Urnen, Aschestreufeld 977 € (900).
Einige Friedhofsgebühren bleiben auch unverändert
Unverändert bleiben Gebühren für: Friedhofskapelle 200 €, Aufbahrungszelle 100 € pro Tag, Umbettung auf dem Friedhof in ein neues Grab 175 € bei Verstorbenen bis zwölf Jahre und 1180 € über zwölf Jahre sowie 590 € Urnen, Ausgrabung ohne Wiederbeisetzung 100 € bis zwölf Jahre, 390 € über zwölf Jahre und 300 € Urnen, Abräumen von Sarggrabstellen 250 € und von Urnengrabstellen 180 €, verbleibende Jahresgebühr bei Rückgabe einer Grabstelle (ohne Pflegekostenanteil) vor Ablauf der Ruhezeit 120 €, Bestattungen freitagnachmittags und samstags 250 €, Ausstellung der Berechtigungsscheine 50 € und Grabsteingenehmigung 35 €.
Die SPD hat übrigens in der Sitzung auch beantragt, ordnungsbehördliche Bestattungen künftig in Emmerich stattfinden zu lassen und nicht in den Niederlanden, wie es derzeit der Fall sei. Allerdings müsse darüber der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen sprechen, so Melanie Goertz.