Emmerich/Kleve. . Nach erheblichem Alkoholkonsum soll ein 39-Jähriger auf seinen Mitbewohner eingestochen haben. Das Landgericht Kleve muss nun den Fall aufklären.
- Ein Emmericher (39) soll unter massiver Alkoholeinwirkung auf seinen Mitbewohner eingestochen haben
- Er vermutete, dass der Mann hinter seinem Rücken eine Affäre mit seiner Ex-Frau hatte
- Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor
Es fehlte nicht viel und er hätte seinen Mitbewohner lebensgefährlich verletzt, vielleicht sogar getötet. Ein 39-jähriger Emmericher soll im April auf den Mann eingestochen haben, den er im Verdacht hatte, eine Affäre mit seiner Ex-Frau gehabt zu haben. Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung muss er sich nun vor dem Klever Landgericht verantworten.
Das Gericht, so viel ist nach dem ersten Verhandlungstag klar, muss sich mit einer Mischung aus verletzten Gefühlen, gekränktem Stolz und durch massiven Alkoholkonsums bedingt nicht mehr ganz so eindeutigen Erinnerungen der Hauptbeteiligten auseinandersetzen. Die Arbeit der 4. Strafkammer wird zudem dadurch erschwert, dass wichtige Zeugen, darunter das vermeintliche Opfer, nicht zur Verhandlung erschienen.
Sie haben zusammen gefeiert und getrunken
Zum Hintergrund: Der 39-Jährige ist als Gastarbeiter nach Emmerich gekommen, lebt dort in einer Gemeinschaftsunterkunft mit weiteren polnischen Arbeitern zusammen. Auf diesem äußerst begrenzten Raum in Oberhüthum, Am Busch, spielte sich auch das Geschehen in der Nacht zum 17. April ab.
Wie eigentlich an jedem Wochenende habe man gemeinsam gefeiert, habe auch getrunken, gab der Angeklagte an. Die Hauptbeteiligten: der 39-Jährige, seine Ex-Frau, sein Mitbewohner.
Der Angeklagte gibt an, das Opfer habe ihn geschlagen
Nachdem weitere Bekannte die Wohnung verlassen hatten, war nur noch der Angeklagte wach. Seine Ex schlief im selben Zimmer, in dem zuvor noch gefeiert wurde, gemeinsam mit dem Mitbewohner in einem Bett. Nun kam der 39-Jährige auf die Idee, seinen Mitbewohner zu wecken und zur Rede zu stellen – er vermutete schon seit einigen Tagen eine Affäre der beiden.
In der Folge kam es zu einer Auseinandersetzung, erst verbal, dann auch handfest. „Er hat mich geschlagen“, so der Angeklagte. Aus Reflex habe er ein Messer gegriffen, das auf dem Zimmertisch lag.
3,08 Promille? „So viel habe ich nicht getrunken“
Er stach zu, traf seinen Mitbewohner im Oberbauch, woraufhin dieser umfiel. Was danach geschah, da hat die Erinnerung des 39-Jährigen Lücken. „Ich weiß noch, dass ich in der Küche auf dem Boden lag und die Polizei da war.“
Ein Erklärungsansatz für diese Gedächtnisstörung: Laut Anklageschrift soll der Angeklagte 3,08 Promille Alkohol im Blut gehabt haben, was der 39-Jährige bestreitet. „So viel habe ich nicht getrunken.“ Die Staatsanwaltschaft wirft ihm ferner vor, auch seiner Ex-Frau gedroht zu haben, sie jetzt nun ebenfalls umbringen zu wollen. „Das stimmt nicht“, erwiderte der 39-Jährige darauf, „dafür liebe ich sie doch zu sehr“.
Mediziner spricht von „Glück im Unglück“
Da alle anderen Zeugen fehlten, wurde nur der Chirurg, der das Opfer kurz nach der Tat operierte, befragt. Es sei „großes Glück“ und eine Frage von Zentimetern gewesen, dass das Messer die Leber nicht voll traf und somit einen enormen Blutverlust verursacht hat.
Von „Glück im Unglück“ sprach der Mediziner. „Dadurch, dass das Messer wohl sehr scharf war, gab es einen glatten Schnitt.“ Die Leber wurde nur geringfügig verletzt und dürfte sich von alleine erholen.
Am Montag wird der Prozess fortgesetzt.