Emmerich. .
Weil er erneut ohne Führerschein unterwegs war, muss nun ein 40-jähriger Emmericher für vier Monate ins Gefängnis. Beim gestrigen Fortsetzungstermin vor dem hiesigen Amtsgericht stand für Richter Daniel Brzoza eindeutig die Schuld des Mannes fest. Wegen dessen langen Vorstrafenregisters kam eine Haftstrafe auf Bewährung nicht mehr infrage.
Der Fortsetzungstermin war notwendig geworden, nachdem in der vergangenen Woche nicht eindeutig geklärt werden konnte, ob der Emmericher mit einem Motorroller tatsächlich auf der Straße oder doch auf einem Privatgelände fuhr. Um das Geschehen näher zu beleuchten, wurde nun der Polizeibeamte als Zeuge gehört, der im Mai dieses Jahres die Strafanzeige fertigte.
„Ich konnte sehen, dass der Angeklagte wenigstens 30 Meter auf öffentlichen Straßen fuhr“, gab dieser an. Zur Kontrolle des Mannes sei es gekommen, da dieser nicht wie vorgeschrieben einen Helm trug.
Vor diesem Hintergrund forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe. „Sie zeigen eine besondere Gleichgültigkeit gegenüber den Straßenverkehrsvorschriften“, erklärte er – der Angeklagte ist mehrfach wegen des Fahrens ohne Führerschein vorbestraft. „Die Allgemeinheit muss davor geschützt werden, dass sie ein solches Verkehrsmittel führen, ohne dafür die Eignung zu besitzen.“
Richter Daniel Brzoza schloss sich dem an und verhängte die Haftstrafe von vier Monaten.