Emmerich. . 33-jähriger Niederländer wurde vom Landgericht Kleve verurteilt. Mit einem Komplizen stieg er im Mai in ein Emmericher Wohnhaus ein.

  • Am zweiten Verhandlungstag fiel das Urteil vor dem Landgericht: Vier Jahre muss ein Niederländer in Haft
  • Gericht sah es als erwiesen an, dass der Täter einen 81-Jährigen bei einem Einbruch auch verletzte
  • Der Verteidiger des Angeklagten nutzte eine ganze Bandbreite an juristischen Möglichkeiten – ohne Erfolg

An mangelndem Einsatz seines Verteidigers lag es nicht, dass nun ein 33-jähriger Niederländer wegen schweren Raubs in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und fahrlässiger Körperverletzung für vier Jahre hinter Gittern muss. Der Jurist hatte vor dem Klever Landgericht eine ganze Bandbreite an juristischen Möglichkeiten genutzt, um seinen Mandaten eine geringere Strafe für einen Einbruch im Mai in Emmerich zu ermöglichen. Die Glaubwürdigkeit des Opfers wurde etwa angezweifelt, zudem ein psychologisches Gutachten vorgelegt, das von einer verminderten Schuldfähigkeit des Niederländers sprach. All das nutzte jedoch nichts. Der vorbestrafte 33-Jährige muss eine jahrelange Haftstrafe antreten.

Nachdem am vergangenen Mittwoch der Angeklagte und das Einbruchsopfer, ein 81-jähriger Emmericher, ihre Versionen der Geschehnisse am Morgen des 26. Mai geschildert hatten, wurden nun weitere Zeugen geladen. Eine Nachbarin des Einbruchhauses am Klinkerweg sagte aus, ebenso der leitende Ermittler der Kriminalpolizei. Bei diesen Zeugen versuchte die Verteidigung durch gezielte Nachfragen den Eindruck zu erwecken, das Opfer könne ein Alkoholproblem haben. Diese Strategie ging nicht auf: Der vorsitzende Richter Jürgen Ruby ignorierte diese Einwürfe vollkommen, ohne sie nur im geringsten zu würdigen.

Der Kriminalbeamte berichtete davon, dass der Angeklagte in seinen Vernehmungen immer wieder Details anders beschrieben habe. Darum seien dessen Schilderungen nicht komplett zu glauben. Der Polizist musste jedoch einräumen, dass auch die Berichte des Opfer einige Ungenauigkeiten aufwiesen.

Verringerte Schuldfähigkeit

Seitens der Verteidigung wurde ein Gutachten einer niederländischen Psychiaterin ins Spiel gebracht, welches dem Angeklagten eine antisoziale Persönlichkeitsstörung bescheinigte. Insgesamt sei von einer verringerten Schuldfähigkeit auszugehen. Auch hiervon zeigte sich der Richter wenig beeindruckt.

In seinem Schlussplädoyer zielte der Verteidiger darauf ab, dass sein Mandant nie eine richtige Chance im Leben gehabt hätte. In seiner Kindheit und frühen Jugend sei der Niederländer von seinem Vater misshandelt, vom niederländischen Jugendamt schließlich aus seiner Familie geholt worden. Er habe zudem nur den geringsten Schulabschluss vorzuweisen.

Auf die Härte des Urteils hatte dies keine Auswirkungen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 33-jährige Niederländer und ein Mittäter in das Haus des Emmerichers eingebrochen waren. Dies hatte der Angeklagte soweit auch gestanden. Ferner glaubte das Gericht dem Opfer, dass dieser in der Vorratskammer eingesperrt und zuvor mit einem Messer bedroht wurde. Somit waren der schwere Diebstahl und die Freiheitsberaubung belegt – auch die fahrlässige Körperverletzung hatte der Angeklagte im Prinzip gestanden. „Sie sind planmäßig vorgegangen, haben das Haus Tage zuvor ausgekundschaftet“, konnte der Richter zudem den Inhalt des psychiatrischen Gutachtens nicht nachvollziehen.

„Ich wünsche ihnen, dass sie das, was sie als ihr Problem anerkannt haben, nun angehen werden“, gab der Richter dem frisch Verurteilten noch einige aufmunternde Worte mit auf dem Weg. Zuvor hatte der Niederländer mitgeteilt, dass er in seinem Leben zu eigensinnig gewesen sei.