Düsseldorf. Aufregung im Prozess um den tödlichen Amoklauf in zwei Anwaltskanzleien: Nach einem Wutausbruch musste die Verhandlung am Montag abgebrochen werden. Der Angeklagte hatte während der Aussage eines Anwalts, der den Anschlag überlebt hatte, plötzlich losgeschrien und war nicht mehr zu beruhigen.

Ein Wutausbruch des Angeklagten hat am Montag im Prozess um den Amoklauf in zwei Anwaltskanzleien in Düsseldorf und Erkrath für Aufregung gesorgt. Die Verhandlung vor dem Düsseldorfer Landgericht wegen dreifachen Mordes musste abgebrochen werden. Der 48-jährige Koch hatte während der Aussage eines Anwalts, der den Anschlag überlebt hatte, plötzlich begonnen, langanhaltend zu schreien. Minutenlang verbarg er dabei sein Gesicht hinter den verschränkten Armen. Mehrfache Fragen des Richters nach dem Grund blieben unbeantwortet.

Da sich der mutmaßliche Amokläufer auch nach einer längeren Unterbrechung nicht beruhigen wollte, beendete Richter Rainer Drees den Verhandlungstag vorzeitig. Der Zeuge soll am Dienstag weiter vernommen werden.

Dem zweifachen Familienvater wird dreifacher Mord, Mordversuch und Brandstiftung vorgeworfen. Laut Anklage hatte er Ende Februar aus Wut über die seiner Meinung nach schlechte Beratung zwei Anwälte und eine Gehilfin getötet sowie vier Menschen verletzt. (dpa)