Düsseldorf. Im Prozess um die Papagei-Attacke in einem Düsseldorfer Zoogeschäft hat jetzt die Freundin des Geschädigten ausgesagt. Der Vogel habe sich urplötzlich auf den Kläger gestürzt und sich in seinem Zeigefinger verbissen. Das Tier sei wohl vorher provoziert worden, vermutet dagegen der Zoofachhändler.

Weil er beim Kauf eines Hamsters von einem Papagei angegriffen wurde, fordert ein Versicherungsvertreter in Düsseldorf rund 6500 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Nach dem Betreten der Zoofachhandlung soll sich der Vogel urplötzlich von seiner Voliere auf den Kläger gestürzt und sich in seinem Zeigefinger verbissen haben. Die Freundin des Opfers bestätigte am Dienstag vor dem Düsseldorfer Landgericht das Geschehen: "Es war schrecklich. Das Viech hing an dem Finger und schlug mit den Flügeln", sagte die 37-jährige Lehrerin aus. "Ich war starr vor Schreck."

Der Besitzer der Zoohandlung habe den Vogel lösen können, der Papagei habe aber erneut angegriffen und die Lederjacke ihres Lebensgefährten "zerfetzt". Später soll sich die Bisswunde am Finger entzündet haben, auch einen Nerv soll der Vogel getroffen haben. Der freie Versicherungsvertreter wurde krankgeschrieben und macht nun Verdienstausfall geltend.

Grau oder grün?

Er habe noch etwas notiert, als es plötzlich laut geworden sei in seinem Laden, berichtete der Zoofachhändler: Schreie, Kreischen, Rufe, Geflatter. Es seien schon über 1000 Kunden an dem Papagei vorbeigelaufen. Der Kunde müsse versucht haben, den Papagei anzufassen, anders könne er sich das nicht erklären. Außerdem sei es ein grauer Papagei gewesen, kein grüner, wie die Zeugin behauptet habe. Und er könne auch gar nicht fliegen.

Die Hamsterkäufer bestritten, den Papagei provoziert zu haben. Den Hamster nahm das Paar übrigens doch noch mit. Das Urteil will Richter Joachim Matz am 13. Mai verkünden. (dpa)