Düsseldorf.. Ein 43-jähriger Düsseldorfer verklagt den Inhaber eines Zoogeschäfts, weil dessen Papagei ihn im Geschäft angegriffen haben soll. Der Vogel soll unvermittelt auf den Kunden zugeflogen sein und sich in dessen Finger verbissen haben. Der 42-Jährige will nun Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Der 42-Jährige wollte nur einen Hamster kaufen. Doch nach seinem Besuch in einem Zoofachgeschäft hatte er vor allem Schmerzen. Denn er war von einem Papagei angegriffen worden. Jetzt verklagt er den Inhaber des Zoogeschäfts auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Wie er in seiner Klage schildert, musste der Hamsterkäufer in dem Geschäft durch einen Gang gehen, um zu dem Inhaber zu gelangen. Auf dem Weg durch diesen Gang kam er an einem Vogelkäfig vorbei. Auf diesem Käfig saß der Graupapagei. Und der habe sich dann auf ihn gestürzt und sich in seiner rechten Hand verbissen.

Papageienschnabel soll Nerv getroffen haben

Der Vogel habe regelrecht mit dem Schnabel an seiner Hand gehangen. Der Inhaber habe kommen und ihn befreien müssen. Doch als der den Papagei wieder an seinen Platz gesetzt hatte, sei der Vogel wieder auf ihn geflogen und habe sich dieses Mal in seinem Arm verbissen. Dabei habe er seine Lederjacke zerbissen. Wieder musste er befreit werden.

Zu allem Übel habe sich die Bisswunde am Finger auch noch entzündet, was zu staken Schmerzen geführt hatte. Ein Biss habe einen Nerv getroffen, was ein starkes Ziehen und blitzartige Schmerzen im Arm verursacht habe.

Gericht muss über Anspruch entscheiden

Der Kläger sagt, er sei sieben Wochen krank geschrieben gewesen, habe nicht arbeiten können. Jetzt macht der selbstständige Versicherungskaufmann 5000 Euro Verdienstausfall geltend, 1000 Euro Arztkosten, 200 Euro Schadenersatz für die Lederjacke sowie ein angemessenes Schmerzensgeld, das er noch nicht beziffert hat.

Der Inhaber des Zoogeschäfts weist die Forderung zurück und dem Kläger zumindest einen Teil der Schuld zu. Er sei damals vor dem Papagei stehen geblieben, habe ihn angefasst. Ob er den Vogel streicheln oder ärgern wollte, habe er nicht sehen können. Aber deshalb sei der Vogel wohl aggressiv geworden.

Ob der Tierverkäufer für den Schaden haftbar gemacht werden kann, darüber verhandelt das Landgericht am 8. April.