Düsseldorf. Acht Jahre nach dem schweren Unfall an der Düsseldorfer Luegallee muss sich ab 8. Oktober auch der Straßenbahnfahrer vor Gericht verantworten. Bei dem Unfall hatte eine Elfjährige ein Bein verloren. Jahrelang hatte ihre Familie mit der Rheinbahn um Schmerzensgeld gestritten.

Acht Jahre ist der Unfall auf der Luegallee her, bei dem eine Elfjährige ein Bein verlor. Jahrelang stritten ihre Familie und die Rheinbahn um Schmerzensgeld. Vor vier Wochen entschied das Oberlandesgericht: Die Rheinbahn trägt zwei Drittel der Schuld. Jetzt muss sich der Fahrer von damals vor dem Amtsgericht verantworten.

Die Schülerin war an der Haltestelle Luegplatz aus der Bahn gestiegen und über die Gleise gelaufen. Und war dabei von einer U 74 aus der Gegenrichtung erfasst worden. Sie wurde Meter mitgeschleift und schwer verletzt. Das rechte Bein musste ihr amputiert werden.

Bahn fuhr Tempo 31 statt erlaubter 30 km/h

Die Eltern stellten Strafanzeige und klagten vor dem Zivilgericht: Sie forderten 200.000 Euro Schmerzensgeld, eine lebenslange Rente und die Übernahme aller künftigen Kosten.

Auch interessant

Das Strafverfahren wurde zunächst eingestellt, auf Beschwerde der Eltern wieder aufgenommen, dann aber ruhen gelassen, um das Zivilverfahren abzuwarten. Darin wurden viele Zeugen gehört, mehrere Gutachten eingeholt. Eines ergab, dass die Bahn Tempo 31 statt der erlaubten 30 gefahren war.

2012 entschied das Landgericht, die Schuld liege je zur Hälfte bei der Rheinbahn und dem Mädchen, das trotz der nahenden Bahn losgelaufen war. Es verurteilte die Rheinbahn zu 70.000 Euro Schmerzensgeld, einer Rente von 200 Euro und der Übernahme von 50 Prozent der künftigen Kosten.

Strafprozess gegen Rheinbahn-Fahrer beginnt am 8. Oktober

Die Rheinbahn ging in Berufung, wurde aber zu noch höheren Zahlungen verurteilt: 80.000 Euro Schmerzensgeld, 228 Euro Rente und zwei Drittel der künftigen Kosten.

Die Staatsanwaltschaft erhob 2012 Anklage gegen den Fahrer (48). Das Amtsgericht wartete aber noch das Urteil des Oberlandesgerichts ab und hat den Strafprozess jetzt terminiert: Auf den 8. Oktober.