Düsseldorf. .
Es war ein schlimmer Unfall: Die Elfjährige lief über die Gleise auf der Luegallee in Düsseldorf, geriet unter die U-Bahn. Sie verlor ein Bein. Sechs Jahre später entschied im Januar das Landgericht: Das Mädchen und der Bahnfahrer waren zu gleichen Teilen schuld. Die Rheinbahn muss dem Mädchen 70 000 Euro Schmerzensgeld, 200 Euro Rente im Monat und alle Folgekosten zahlen. Doch die Rheinbahn geht in Berufung.
Die Familie des Mädchens sah vor allem den Fahrer als Schuldigen, hatte mehr als das Doppelte verlangt. Doch das Gericht sah auch die Elfjährige in der Verantwortung. Mit dem Ergebnis ist die Rheinbahn nicht zufrieden.
„Uns geht es vor allem um die Folgekosten“, so Rheinbahnsprecher Georg Schumacher. Die seien nicht abzuschätzen. „Diesen unbestimmten Passus wollen wir klären lassen.“ Sonst müsse die Rheinbahn zum Beispiel bei jedem neuen Auto den behindertengerechten Umbau bezahlen. „Das jeweils zu prüfen, ist auch vom Aufwand nicht tragbar.“
Urteil sei ungerecht
Schumacher betonte, der Unfall gehe allen Mitarbeitern nahe. Doch das Urteil sei ungerecht: Der Fahrer sei nur einen Stundenkilometer zu schnell gefahren. „Es ist absurd, da von Schuld zu reden.“ Ohnehin habe die Rheinbahn das Tempo 30 vorgegeben. Von der Verkehrsordnung her dürften die Bahnen dort 50 fahren.
Dem Fahrer gehe seit dem Urteil erneut schlecht. Die Rheinbahn werde sich auch keinesfalls von ihm den Schaden bezahlen lassen. „Er hat ja nichts falsch gemacht!“
Das Strafverfahren gegen den Fahrer war bereits eingestellt, wurde auf Antrag der Familie des Opfers wieder aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft will das Ende des Zivilverfahrens abwarten, ehe sie über eine Anklage entscheidet.