Düsseldorf. . Der schreckliche U-Bahn-Unfall auf der Luegallee in Düsseldorf vor sieben Jahren wird jetzt doch vor dem Strafgericht verhandelt: Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Fahrer (47) wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Vorwurf: Er hätte stehenbleiben oder wenigstens auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen müssen.

Ein elfjähriges Mädchen war an dem 3. November 2005 unter die Bahn der Linie U 74 geraten, als sie am Luegplatz in Düsseldorf die Gleise überquerte. Sie wurde von der Bahn erfasst und mitgeschleift. Sie überlebte die lebensgefährlichen Verletzungen, aber ihr rechtes Bein musste amputiert werden.

Zahlreiche Umbauten

Über die Unfallursache wurde lange diskutiert. Eine Folge waren zahlreiche Umbauten auf der Luegallee, um die Sicherheit für Fußgänger an den Überwegen zu erhöhen. Im Zivilverfahren um Schadenersatz und Schmerzensgeld hat das Landgericht Düsseldorf im Januar entschieden, dass sowohl der Fahrer als auch das Mädchen Schuld an dem Unfall haben. Das Gericht verurteilte die Rheinbahn dazu, dem Mädchen einmal 70.000 Euro, eine monatliche Rente von 200 Euro und alle Folgekosten zu zahlen.

Das war nur ein Teilerfolg für die Familie des Mädchens. Sie hatte einmalig 200.000 Euro, 400 Euro Rente und die Folgekosten gefordert. Gegen das Urteil hat die Rheinbahn inzwischen Berufung eingelegt – vor allem wegen der unkalkulierbaren Folgekosten.

Dass der Fahrer auch für den Unfall bestraft werden muss, hatte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht gesehen: Das Ermittlungsverfahren war eingestellt worden. Auf die Beschwerde der Eltern hin wurde es dann doch wieder aufgenommen, ruhte dann aber bis zum Ende des Zivilverfahrens.

Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft den Vorwurf, der Fahrer habe den Unfall fahrlässig verursacht. Die Elfjährige habe zu einer großen Gruppe von Fußgängern gehört, die eine Bahn der Gegenrichtung verlassen und die Gleise überquert habe.

Psychische Probleme

Der Fahrer hätte stärker bremsen müssen, so der Vorwurf. Einerseits dürfe er an Überwegen nur Tempo 30 fahren, wenn Fußgänger an den Gleisrändern stehen. Zum anderen müsse er laut Straßenverkehrsordnung die Gefährdung von Fußgängern ausschließen. Er hätte daher stehenbleiben oder wenigstens auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen müssen. Dann hätte er auch rechtzeitig anhalten können.

Wann sich der 47-Jährige, der seit dem Unfall psychisch angegriffen sein soll, verantworten muss, steht noch nicht fest.