Düsseldorf. . Beim Überqueren der Düsseldorfer Luegallee erfasste im Jahr 2005 eine U-Bahn eine Elfjährige. Das Mädchen verlor ein Bein. Die Eltern kämpfen vor Gericht für eine Entschädigung von der Rheinbahn. Das Gericht findet, dass nicht allein der Bahnfahrer für den Unfall verantwortlich gemacht werden kann.

Ein Unfall mit gravierenden Folgen: Ein elf Jahre altes Mädchen wurde im Jahr 2005 von einer U-Bahn angefahren, als sie die Luegallee in Düsseldorf überqueren wollte. Bei dem Unfall verlor sie ein Bein. Ihre Eltern kämpfen vor dem Landgericht Düsseldorf für eine Entschädigung von der Rheinbahn. Jetzt machte das Gericht klar, dass nicht allein der Bahnfahrer für den Unfall verantwortlich gemacht werden kann.

Am 3. November 2005 war es, dass das Mädchen lebensgefährlich verletzt wurde. Danach diskutierten Anwohner, Politiker und Verkehrstechniker über die Sicherheit auf der Luegallee. Im Ergebnis wurden Warteflächen für Fußgänger verbreitert und ihre Grünphasen verlängert.

Rente und Schmerzensgeld

Die Eltern des verletzten Mädchens gaben dem Bahnfahrer die Schuld für den Unfall, zeigten ihn an. Zudem verklagten sie zivilrechtlich die Rheinbahn, wollen für ihre Tochter 200.000 Euro Schmerzensgeld, 400 Euro Rente und die Übernahme aller Folgekosten.

Mehrere Gutachten untersuchten den Unfall, es ging um das Tempo der Bahn, ihren Bremsweg und die Fähigkeiten des Fahrers. Das Landgericht machte im Zivilverfahren jetzt deutlich, dass es danach dem Fahrer nicht die Alleinschuld geben kann, sondern auch das Mädchen Fehler gemacht haben muss. Wie sich das auf Klageforderungen auswirkt, verkündet das Gericht am 26. Januar 2012.

Die strafrechtlichen Ermittlungen waren zunächst eingestellt worden, die Eltern hatten jedoch Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft will nach Abschluss des Zivilverfahrens und Prüfung der Gutachten dort entscheiden, ob sie die Ermittlungen wieder aufnimmt.