Düsseldorf. . Im Düsseldorfer Rotlicht-Prozess sind die beiden zwei Befangenheitsanträge gegen die Richter abgelehnt worden. Am Montag konnte Staatsanwalt Peter Großbach vortragen, wie genau die neun Angeklagten Bordell-Kunden betäubt und deren Konten geplündert haben sollen.

Immerhin: Die Hauptanklage im Rotlichtprozess ist verlesen. Gestern trug Staatsanwalt Peter Großbach vor, wie genau die neun Angeklagten Bordell-Kunden betäubt und deren Konten geplündert haben sollen. Die Scharmützel zwischen Gericht und Verteidigung gingen aber auch weiter.

Der Prozess konnte weitergehen, weil eine andere Kammer die Befangenheitsanträge der Verteidiger abgewiesen hat. Den Antrag, das Verfahren auszusetzen lehnte die 10. Kammer selbst ab. Die Anwälte von Thomas M. und Monder B. hätten die veränderten Anklagen zwar spät erhalten. Aber sie hätten sie länger gekannt und sich daher gut vorbereiten können.

Zu dem Antrag, Staatsanwältin Julia Hartmann abzulösen, trug ihr Kollege Peter Großbach eine Erklärung der Staatsanwalts-Chefin vor. Sie wies darin alle Vorwürfe zurück, ihre Mitarbeiterin habe bei den Ermittlungen unkorrekt gearbeitet.

Bordell-Mitarbeiter sollen große Summen von Kundenkonten abgebucht haben

Großbach trug dann die Fälle von mehr als 20 Männern vor, die in den Bordellen an Rethel- und Worringer Straße mal mit mehreren Frauen und Champagner im Whirlpool geplanscht, mal nur ein Pils getrunken haben sollen. Und dabei durch ein „mit Kokain, Medikamenten oder K.o.-Tropfen präpariertes Getränk“ willenlos oder bewusstlos geworden sein sollen.

Dann sollen die Bordell-Mitarbeiter mit Kredit- und EC-Karten der Kunden große Summen abgebucht haben. Laut Anklage ging das Geld mal im Stundentakt, manchmal minütlich von den Konten ab: meist einige tausend, einmal 38 000, einmal 53 000 Euro. Weitere Abbuchungen sollen gescheitert sein, bei einem Kunden sollen sich die Versuche auf 84 000 Euro summieren. Mehrere Kunden mussten laut Anklage zusätzlich Geld am Automaten holen, andere mehr zahlen, als sie um Rückbuchungen von bestimmten Konten baten – bevor die Firma, beziehungsweise die Frau etwas merkt.

Scharmützel zwischen Gericht und Verteidigung gingen trotzdem weiter

Nach der Anklage erklärte das Gericht, dass es den Antrag ablehnt, sich für die Ablösung von Staatsanwältin Hartmann einzusetzen. Zufrieden stellte das die Anwälte nicht. Die Erklärung der Staatsanwaltschaft sei „völlig absurd, unsinnig und rechtswidrig“, so ein Anwalt.

Sie verlangten Aufklärung über die Überwachung ihrer Mandanten. Der Streit entzündet sich auch daran, dass die Polizei einem Privatmann die Reifen zerstochen haben soll, um zu verhindern, dass Thomas M. dessen Auto nutzt. Damit erreichte sie, dass der Hauptverdächtige sein eigenes Auto für eine Fahrt nahm, bei der ihm eine Wanze eingebaut werden konnte.

Auch das Essen der inhaftierten Angeklagten war wieder Thema: Der Vorsitzende erklärte, er stelle auf eigene Kosten Brötchen zur Verfügung. Zum Ende des Prozsstags wurde erneut ein Befangenheitsantrag angekündigt. Der soll heute folgen, dazu eine Rüge der Gerichtsbesetzung.