Düsseldorf. . Düsseldorf Oberbürgermeister Dirk Elbers bittet Ministerpräsidentin Kraft und Innenminister Jäger um Unterstützung für zeitlich befristete Alkoholverbote. Polizeipräsident Herbert Schenkelberg fordert ein Alkoholverbot in den Altstadt-Gassen an Wochenend-Nächten.
Die Stadt will den Alkoholexzessen auf den Straßen einen Riegel vorschieben. Über aggressive und gewaltbereite Angetrunkene in der Altstadt beklagt sich die Polizei schon seit langem. Ebenso halten die Beschwerden von Anwohnern über Trinkgelage am Kamper Acker an.
Jetzt hat Oberbürgermeister Dirk Elbers die Initiative ergriffen und einen Brief an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, an Innenminister Ralf Jäger und an die Landtagsfraktionen geschrieben. Darin bittet er um Unterstützung für zeitlich befristete Alkoholverbote auf bestimmten Plätzen.
Konkret: Dem Ordnungsamt müsste mit einer entsprechenden Ermächtigung die Möglichkeit gegeben werden, den Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen örtlich begrenzt und zeitlich befristet zu untersagen. Konzessionierte Außenterrassen würden davon ausgenommen.
Polizeipräsident für Alkoholverbot in den Altstadt-Gassen
Bisher sind der Stadt die Hände gebunden, weil schlicht die rechtlichen Voraussetzungen dafür fehlen. Hier wären also die Landesregierung und der Landtag gefordert. Erst vor einigen Jahren scheiterte ein Vorstoß der SPD-Ratsfraktion im Ordnungs-und Verkehrsausschuss, dass an Wochenenden in den Nachtstunden in den Büdchen kein Alkohol mehr verkauft werden darf. Auch die CDU wollte mitmachen, sah aber dann wegen der Rechtsbedenken keine Möglichkeit.
Polizeipräsident Herbert Schenkelberg hatte sich zuvor für ein Alkoholverbot in den Altstadt-Gassen (ausgenommen Sommerterrassen) an Wochenend-Nächten stark gemacht, weil es in dieser Zeit die meisten Prügeleien Betrunkener gebe. Zudem missbrauchten Randalierer in den Kiosken gekaufte Bierflaschen als Wurfgeschosse. Die Polizei kann zwar größere Auseinandersetzungen rund um die Bolkerstraße verhindern und hat die Lage insgesamt im Griff. Aber nur deshalb, weil sie am Wochenende für uniformierte Verstärkung sorgt.
Verbot von Alkoholverkauf in Geschäften zwischen 22 und fünf Uhr gefordert
Nicht nur die Landeshauptstadt hat mit den Auswüchsen des Alkoholmissbrauchs auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu kämpfen. Vor wenigen Tagen forderten die kommunalen Spitzenverbände von NRW im Landtag bei der Anhörung zur für Frühjahr geplanten Ladenschlussgesetzesänderung ein generelles Verbot des nächtlichen Alkoholverkaufes in Geschäften zwischen 22 Uhr nachts und fünf Uhr morgens. Damit könnte gerade den Alkoholexzessen unter jungen Menschen entgegengewirkt und Lärmbelästigungen sowie Verschmutzungen verringert werden.
Das Rathaus unterstützt den Vorschlag der NRW-Kommunen für eine entsprechende Änderung des Landeschlussgesetzes ausdrücklich. „Das ist eine Maßnahme, die wir ohne Einschränkung unterstützen“, betont Ordnungsdezernent Stephan Keller.
Auch Martin Volkenrath, Vorsitzender des Ordnungs- und Verkehrsausschusses (SPD) glaubt, dass dieser Weg weiter führen wird. „Wenn wir damit einen Teil der jungen Leute davon weg bekommen, in einer Spontanaktion zur Flasche zu greifen, dann wäre das ein großer Erfolg.“
Von einem nächtlichen Alkoholverbot in Läden und Supermärkten wären in der Altstadt gerade die Kioskbesitzer betroffen. Die machen zu später Stunde gute Umsätze mit dem Verkauf von alkoholischen Getränken. Gewinner wären die Wirte. Das Verbot würde für ihre Terrassen nicht gelten.