Düsseldorf. . Die 76 Jahre alte Drogenkurierin, in der Szene als “Omi“ bekannt, muss ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte die Düsseldorferin zu zweieinhalb Jahren Gefängnis, weil sie hunderte Kilo Marihuana ins Land geschmuggelt hat. Damit wollte die Seniorin ihre Rente aufbessern.

Zweieinhalb Jahre Gefängnis – das ist die Strafe für die 76-Jährige, die jahrelang als Marihuana-Kurierin zwischen Venlo und Deutschland unterwegs war. Für insgesamt 32 Fahrten verurteilte das Landgericht die Seniorin, nachdem ursprünglich 180 Fahrten angeklagt waren.

Bewährung oder nicht – das sei die Gretchenfrage für seine Mandantin, hatte der Verteidiger in seinem langen Plädoyer gesagt. Mit Engelszungen hatte er dafür argumentiert, seine Mandantin so zu bestrafen, dass noch Bewährung möglich ist, also höchstens zwei Jahre zu verhängen. Gefängnis, das sei ein schreckliches Stigma für sie.

Die alte Dame versteckte sich auch am letzten Prozesstag unter einem Kopftuch und hinter einer schwarzen Sonnenbrille. So war auch nicht zu sehen, wie sie das Urteil aufnahm, das sie mit gesenktem Kopf anhörte.

Über Jahre kiloweise Marihuana über die Grenze gebracht

Das Gericht hielt mehr als zwei Jahre für unumgänglich. Immerhin hatte sie über Jahre kiloweise Marihuana über die Grenze gebracht. Sie war etwa 2007 in Venlo von zwei Männern angesprochen worden, überließ ihnen ihre Handynummer. Monate später baten sie sie nach Venlo, packten ihr ein vermeintliches Waschmittelpaket in den Kofferraum. Sie brachte es nach Bochum, erhielt 50 Euro. Und wurde immer wieder zu solchen Touren gebeten, auch von anderen Anrufern. Ihre Nummer kursierte unter „Omi“.

Die fand die Polizei bei der Festnahme von Drogenhändlern, beobachtete ihre nächste Fahrt und nahm sie fest. Allein für diese Fuhre mit acht Kilo müssten zwei Jahre Haft verhängt werden, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Kammer habe erst an eine viel höhere Strafe gedacht. Aber weil die Seniorin so kooperativ war, viel mehr gestand, als man ihr beweisen konnte, habe man das Strafmaß gesenkt, Verfahren für zahlreiche Einzeltaten eingestellt.

Staatsanwalt hatte drei Jahre Haft gefordert

„Dass Sie uns auch persönlich leid tun, ist keine Frage“, sagte die Vorsitzende. „Aber Bewährung wäre das völlig falsche Signal.“ Es dürfe nicht sein, dass Angeklagte, weil sie alt und krank sind, einen Freispruch zweiter Klasse erhalten. Damit folgte das Gericht der Argumentation des Staatsanwalts. Er hatte vor einem Freifahrtschein für Senioren gewarnt und drei Jahre Haft gefordert.