Düsseldorf. .
70 000 Euro Schmerzensgeld muss die Rheinbahn dem Mädchen zahlen, das durch einen Unfall mit einer U-Bahn 2005 ihr Bein verlor. So entschied gestern das Landgericht. Es sah eine Mitschuld des Kindes, aber auch des Fahrers. Zudem haftet die Rheinbahn grundsätzlich als Betreiber der Bahn aufgrund der so genannten Gefährdungshaftung.
Die damals elfjährige Schülerin war am 3. November 2005 am Luegplatz aus einer Bahn der Linie U74 ausgestiegen und über die Gleise gelaufen. Dabei wurde sie von einer Bahn in Gegenrichtung erfasst und mehrere Meter mitgeschleift. Sie musste mit schwerem Gerät befreit werden und hatte lebensgefährliche Verletzungen. Ihr rechtes Bein musste amputiert werden.
Die Eltern hatten für ihre Tochter die Rheinbahn verklagt, 200 000 Euro Schmerzensgeld und eine Rente von 400 Euro verlangt. Mehrere Gutachten untersuchten den Schuldanteil des Fahrers. Unter anderem ging es um die Geschwindigkeit der Bahn. Das Gericht geht davon aus, dass er mit Tempo 31 einen Stundenkilometer zu schnell war. Dennoch trägt nach Ansicht des Gerichts aus das Mädchen eine Teilschuld. Es sei über die Gleise gelaufen, obwohl es die heranfahrende Bahn gesehen habe.
Sie erhält neben der Einmalzahlung von 70 000 Euro noch eine monatliche Rente von 200 Euro, rückwirkend seit dem Unfall. Auch wird die Rheinbahn für alle noch auftretenden Folgeschäden aufkommen, sofern sie jetzt noch nicht bekannt sind. Beide Seiten können gegen das Urteil in Berufung gehen. Rheinbahn-Sprecher Georg Schumacher erklärte, das Unternehmen werde das schriftliche Urteil abwarten.
Verbesserung für Fußgänger
Der Unfall hat damals die Düsseldorfer bewegt. Es gab viele Diskussionen um die Sicherheit von Fußgängern auf der Luegallee. Bürger sammelten Unterschriften, die Rheinbahn lud zu Diskussionen, Experten wurden gehört. Daraufhin wurden die Warteflächen für Fußgänger an den Übergängen vergrößert und die Grünphasen für Fußgänger verlängert. Zusätzliche Piktogramme auf der Straße sollen die Autofahrer auf die Fußgänger aufmerksam machen.