Düsseldorf. Hat die Rheinbahn Schuld an dem Bahnunfall auf der Luegallee, bei dem eine Elfjährige 2005 ein Bein verlor? Das Landgericht, vor dem die Eltern des Kindes auf Schmerzensgeld klagen, will erst zahlreiche Zeugen vernehmen, bevor es entscheidet, verkündete es gestern.

Das Mädchen war am 3. November 2005 über die Schienen in Oberkassel gelaufen, dabei unter eine Bahn der Linie U 74 geraten. Wegen der schweren Verletzungen musste ihr später das Bein amputiert werden.

200.000 Euro Schmerzensgeld

Die Eltern fordern für ihr Kind von der Rheinbahn 200 000 Euro Schmerzensgeld, eine lebenslange Rente sowie die Zusicherung, dass die Rheinbahn alle Folgekosten des Unfalls übernimmt. Denn ihre Tochter sei ein Leben lang gehandicapt. Ein Vergleich kam bisher nicht zustande.

Die Familie hofft auch auf einen strafrechtlichen Prozess. Als die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Fahrer einstellte, legte sie Beschwerde ein. Nun müssen weitere Gutachten abgewartet werden.

Zwölf Zeugen

Das Landgericht will in dem Schmerzensgeldprozess insgesamt zwölf Zeugen vernehmen. Zehn davon sollen zum Unfallablauf aussagen, zwei dazu, dass der Fahrer regelmäßig geschult und seine Fahrweise überprüft wurde. Möglicherweise will das Gericht auch einen Sachverständigen beauftragen. Ein Termin für die nächste Verhandlung steht noch nicht fest.