Düsseldorf. .

Ein Schausteller aus Wuppertal muss 2100 Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung zahlen. Bei der Rheinkirmes in Düsseldorf im Juli 2011 war ein Vierjähriger aus einem Kettenkarussell geschleudert worden und hatte sich dabei schwer in Gesicht verletzt.

Ein halbes Jahr nach einem Unfall auf der Kirmes am Rhein in Düsseldorf muss ein Schausteller 2100 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung zahlen. Der 55-jährige Mann aus Wuppertal hatte einem vier Jahre alten Jungen gestattet, in seinen Kettenflieger einzusteigen, obwohl ein Mitfahren laut Richtlinien erst ab sechs Jahren erlaubt ist.

Unter Sicherungsbügel hindurchgerutscht

Der Junge war während der Fahrt unter dem Sicherungsbügel hindurchgerutscht und in den Wohnwagen einer Wahrsagerin geschleudert worden. Dabei zog sich der Junge schwere Verletzungen im Gesicht zu.

Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl in Höhe von 2100 Euro gegen den Schausteller verhängt. Dagegen hatte der 55-Jährige zunächst Einspruch erhoben. Bevor es nun zum Prozess am Düsseldorfer Amtsgericht kam, zog der Karussell-Betreiber den Einspruch zurück. (dapd)