Düsseldorf. Nach wochenlangem Protest hat die Stadt Düsseldorf eine neue Richtlinie für die Kindertagespflege beschlossen. Welche neuen Regeln nun gelten.

Monatelang zog sich der Protest der Düsseldorfer Tageseltern gegen neue Pläne der Stadt. Nicht nur mit geplanten Änderungen in der Finanzierung der Kindertagespflege, auch mit möglichen Kürzungen der Betreuungszeiten zog die Verwaltung den Zorn von Kindertagespflegepersonen und betroffenen Eltern auf sich.

Nun hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt in seiner Sitzung am Mittwoch (5. Juni) einstimmig eine neue Richtlinie für die Düsseldorfer Kindertagespflege beschlossen, die bereits ab dem 1. August 2024 in Kraft treten soll. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:

Wie viele Stunden pro Woche können Düsseldorfer ihre Kinder zu Tagespflegeeltern geben?

Düsseldorfer Eltern, die ihre Kinder von Tagespflegepersonen betreuen lassen wollen, haben die Möglichkeit, ihre Kinder bis zu 45 Stunden die Woche in eine Tagespflege zu geben. Wer für sein Kind eine Betreuung über 35 Stunden pro Woche wünscht, kann die Stundenbedarfe in einem Formular an den i-Punkt Familie übermitteln, wie nun im Ausschuss entschieden wurde. Die Stadt hat angekündigt, betroffene Eltern in Kürze mit weiteren Details zu kontaktieren.

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In der ursprünglichen Planung des Jugendamtes sollten bereits ab August nur 35 Stunden pro Woche und pro Kind pauschal abrechenbar sein. Eltern, die ihr Kind weiterhin über 35 Stunden betreuen lassen wollen, sollten verpflichtet werden, Arbeitszeit-Bescheinigungen ihrer Arbeitgeber vorzulegen oder alternativ in einem persönlichen Gespräch im i-Punkt Familie zu erläutern, wie sich die gewünschte Betreuungszeit zusammensetzt und wieso sie ihre Kinder bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden, 45 Stunden betreuen lassen wollen, oder bei einer Arbeitszeit von 25 Stunden, 30 Stunden betreuen lassen wollen.

Werden die Elternbeiträge für die Kindertagespflege in Düsseldorf nun erhöht?

Nein. „Die Elternbeiträge bleiben gleich“, sagt Tessa Gierscher, Tagesmutter aus Unterbach und Vorständin der Interessengemeinschaft Kindertagespflege Düsseldorf e.V, die den Protest der Tagespflegepersonen in den vergangenen Monaten führend begleitet hat. Gestaffelt werden die Elternbeiträge je nach Einkommen und Betreuungszeit.

Kindertagespflege Düsseldorf: Hintergrund der neuen Richtlinie

Die neuen Regelungen, die der Düsseldorfer Jugendhilfeausschuss am Mittwoch, 5. Juni, einstimmig beschloss, sind vor dem Hintergrund des reformierten Gesetzes zur „qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung der Landesregierung“ entwickelt worden, das zum 1. August 2020 in Kraft trat und erhebliche Auswirkungen auf den Bereich der Kindertagespflege hatte. Im kommenden Jahr soll laut Stadt eine Auswertung der neuen Richtlinie in Düsseldorf stattfinden.

Bei einem Jahreseinkommen bis zu 50.000 Euro und einer Betreuungszeit bis 45 Stunden, zahlen Eltern für die Kindertagespflege 150 Euro im Monat. Bei einer Betreuung über 45 Stunden kostet die Tagespflege 200 Euro. Liegt das Jahresnettoeinkommen bei über 80.000 Euro, zahlen Eltern für bis zu 45 Stunden die Woche 400 Euro, über 45 Stunden pro Wochen kosten wiederum 450 Euro.

In einem Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt ist die Betreuung in einer Kindertagespflege in allen Einkommensstufen beitragsfrei. Haben Eltern gleich zwei Kinder in der Tagespflege, so zahlen sie für ein Kind den vollen Beitrag und für das Geschwisterkind nichts. Unterscheiden sich die beiden Beiträge (je nach Alter), so ist der entsprechend höhere Beitrag zu zahlen.

Weitere Informationen und die Staffelung der Elternbeiträge für die Kindertagespflege in Düsseldorf gibt es hier: www.duesseldorf.de/jugendamt/kinderbetreuung/elternbeitrag

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Was ändert sich mit den neuen Regelungen für Tagespflegepersonen in Düsseldorf?

Nicht nur für die Eltern ändert sich mit der neuen Richtlinie etwas, auch die Kindertagespflegepersonen sollen laut Stadt finanziell weiter gefördert werden. Laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses orientiert sich die Bezahlung nun am Tarifvertrag des Sozial- und Erziehungsdienstes und damit auch an einer 39-Stunden-Woche. „Es wird eine tarifkonforme Bezahlung ermöglicht, in der zusätzlich zur Qualifikation nun auch die Dauer der Beschäftigung der Kindertagespflegeperson Berücksichtigung finden soll“, heißt es in der Ankündigung der Stadt.

Auch die Mittel für Sachkosten und Mieten sollen mit der neuen Richtlinie anhand „aktueller und transparenter Vorgaben neu aufgestellt“ werden, so die Stadt weiter. Gab es für die Kindertagespflegepersonen bisher einen Pauschalbeitrag für Sachkosten von 10 Euro pro Kind pro Monat, wird dieser nun auf 12 Euro angehoben, erklärt Tagesmutter Tessa Gierscher.

Wie viele Tageseltern gibt es in Düsseldorf? Und welche Möglichkeiten gibt es?

Über 3500 Kinder in Düsseldorf werden von Tagesmüttern- oder Vätern betreut. Zum Stichtag Ende 2023 zählte die Stadt über 1200 Tageseltern. Eine Tagespflegeperson in Düsseldorf darf bis zu fünf Kinder betreuen. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Großtagespflege mit bis zu neun zu betreuenden Kindern und zwei Tagespflegepersonen.