Düsseldorf. Seit dem Sylt-Video gibt es eine Debatte um den Kult-Hit „L‘amours toujours“. Wie auf der Rheinkirmes mit dem 90er-Lied umgegangen werden soll.
Nachdem in der vergangenen Woche in den Sozialen Medien das Sylt-Video veröffentlicht wurde, herrschte bundesweit große Empörung und Entsetzen. Zu sehen sind größtenteils junge Erwachsene, die in einem beliebten Club auf Sylt zur Melodie von Gigi D‘Agostinos Hit „L‘amours toujours“ rechtsextreme Parolen grölen, die auch schon 1992 bei den Anschlägen auf ein Asylbewerberheim in Rostock-Lichtenhagen zu hören waren.
Seitdem kam es laut mehrerer Medienberichte zu ähnlichen Vorfällen, unter anderem bei einem Schützenfest in Erlangen und in einem Elite-Internat in Schleswig-Holstein. Die Organisatoren des Münchner Oktoberfestes haben bereits angekündigt, dass das im Jahr 1999 veröffentliche Liedauf dem Volksfest nicht gespielt werden darf. Seitdem ist eine Debatte entbrannt, wie man nach dem Sylt-Skandal auf Schützen- und Volksfesten mit dem Lied umgehen soll.
Schützenchef Stieber appelliert an Zivilcourage der Kirmesbesucher
Auf der anstehenden Düsseldorfer Rheinkirmes (12. bis 21. Juli) darf das Lied in den Schützen- und Partyzelten hingegen weiterhin gespielt werden. Das erklärte Andreas-Paul Stieber, Ratsherr der Düsseldorfer CDU und seit Dezember 2023 Chef des St. Sebastianus-Schützenvereins, auf NRZ-Nachfrage. „Wir werden auf der Rheinkirmes keine Lieder verbieten. Am Ende können wir eh nicht verhindern, falls es Leute anstimmen.“ Außerdem fehle für ein Verbot die rechtliche Grundlage, so Stieber weiter.
Der Schützenchef, der mitverantwortlich für die Planung der Rheinkirmes ist, verweist darauf, dass es sich bei dem Lied „eigentlich um ein Liebeslied handelt, das zuletzt von Nationalisten missbraucht wurde“. Auch die AfD nutze das Lied auf ihren Veranstaltungen, fügt Stieber an. Ein Verbot würde an einer missbräuchlichen Verwendung des 90er-Hits jedoch nichts ändern. Im Kampf gegen Rechtsextremismus und Nationalismus sei „Haltung zu zeigen wichtiger als Verbote“, stellt der Christdemokrat klar.
Zudem habe die Debatte und das Verbot des Schlagerliedes „Layla“ vor zwei Jahren gezeigt, dass Verbote eine gegenteilige Reaktion provozieren. Auf der Rheinkirmes wurde das Lied von vielen Besuchern angestimmt, ein DJ widersetzte sich dem Verbot und spielte das Lied in einem Partyzelt trotzdem ab, erinnert sich Andreas-Paul Stieber zurück.
Letztendlich lasse er den Zeltbetreibern und Wirten die Entscheidung jedoch frei, ob das Lied in den Partyzelten gespielt wird - oder eben nicht. „Ich werde deswegen den Austausch mit den Wirten suchen und die Situation besprechen.“ Außerdem traue er „allen Düsseldorferinnen und Düsseldorf zu, im Zweifel auch etwas zu sagen“, falls solche Parolen gegrölt werden, wenn das Lied in den Zelten gespielt wird. „Es ist Haltung gefragt. Deswegen plädiere ich an die Zivilcourage aller Kirmesbesucher, bei solchen Vorfällen zu reagieren und wenn nötig auch dem Sicherheitsdienst oder der Polizei Bescheid zu sagen.“