Düsseldorf. Die AfD Düsseldorf will vor der Europawahl eine Versammlung in einem städtischen Bürgerhaus abhalten. Und zog deshalb vor das Verwaltungsgericht.

Vergibt die Stadt Düsseldorf Räume für Parteien? Oder versucht sie, bei bestimmten Anfragen Vermietungen zu verhindern? Diesen Verdacht hatten zuletzt offensichtlich die Verantwortlichen des AfD-Kreisverbandes. Und zogen vor das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. In einer Pressemitteilung der AfD in Düsseldorf heißt es dazu, dass der „Kreisvorstand Bürgerhäuser in Düsseldorf angefragt und haufenweise Absagen kassiert“ hätte – mit der Begründung, „entweder seien diese das ganze Jahr über ausgebucht“ oder „es würde grundsätzlich nicht an Parteien vermietet“. Da dies „nach kurzer Recherche eindeutig zu widerlegen war, entschlossen wir uns mittels Eilverfahren bei Verwaltungsgericht die Offenlegung des Veranstaltungskalenders zu erstreiten“, heißt es in der AfD-Mitteilung weiter.

Stadt Düsseldorf weist Vorwürfe der AfD zurück

Die AfD will sich einige Wochen vor der Europawahl noch einmal versammeln. Dem Vernehmen nach handelt es sich bei dem – angeblich erstrittenen – Termin um eine Versammlung Anfang Mai im Bürgerhaus Bilk. Die Stadt stellt die Sachlage anders dar. „Es gab seitens der Landeshauptstadt Düsseldorf nie die Argumentation, generell nicht an Parteien zu vermieten“, sagt ein Stadtsprecher auf NRZ-Anfrage. Tatsächlich seien aber auch „einige der angefragten Objekte bereits ausgebucht“ gewesen. Darüber hinaus habe es allerdings auch „einen Mangel im Antrag der AfD gegeben“, so der Stadtsprecher weiter.

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Und zwar ging es um Folgendes: Richten Parteien ein Mietgesuch an die Landeshauptstadt, werden sie von der Verwaltung aufgefordert, die geplanten Referenten zu benennen. „Dieser Aufforderung ist der AfD-Kreisverband zunächst nicht nachgekommen“, so der Stadtsprecher. „Da dies aber nun nachgeholt wurde, ist die Sache von unserer Seite erledigt.“ Man wolle schon wissen, wer bei solchen Versammlungen als Referent dabei ist und worüber er spricht. Dem sei die AfD aber nun nachgekommen.

Es gibt bei der Stadt Düsseldorf kein zentrales Raummanagement

Grundsätzlich gibt es bei der Stadt Düsseldorf kein zentrales Raummanagement. Manchmal werden Räume in Schulen nachgefragt, manchmal in Bürgerhäusern, manchmal in kulturellen Einrichtungen. „Wenn es da etwa um eine Veranstaltung mit dem Titel ‚Remigration‘ ginge, dann würden wir das natürlich nicht zulassen“, so der Stadtsprecher. Aber bisher sei so etwas nicht passiert.

Aus AfD-nahen Kreisen heißt es allerdings, dass es beim Vorstoß des Kreisverbandes mit der Stadt gar nicht nur um die Versammlung vor der Europawahl geht. Sondern, dass die Forderung nach Einsicht in den städtischen Terminkalender vor allem vor dem Hintergrund der Bundestagswahl 2025 zu tun hatte, vor der die AfD Düsseldorf in regelmäßigen Abständen ihre Wahlkreisversammlungen abhalten will. Das passierte bisher in der Regel in Gaststätten, wo sich die AfD als Mieter gar nicht als solche „outete“. Das soll wohl nun in Düsseldorf auf einer gewissen Art professionalisiert werden.

In Moers entbrannte vor zwei Monaten eine politische Debatte darüber, ob städtische Gebäude an Parteien vermietet werden sollen. Ein Anlass, sich mit dem Thema zu beschäftigen, war der Unmut in Politik und Stadtgesellschaft, dass ausgerechnet Teile des Alten Landratsamt an die AfD-Fraktion vermietet worden waren. Das Gebäude fungierte von 1933 bis 1945 als regionale Machtzentrale der Nationalsozialisten. Ergebnis der Daebatte im Moerser Stadtrat war schließlich, dass die Überlassung der Räume an Dritte für „Veranstaltungen mit sexistischen, rassistischen, antisemitischen, extremistischen oder sonstigen menschenfeindlichen Tendenzen“ gänzlich ausgeschlossen seien.

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