Düsseldorf. Am 10. März sollten die Geschäfte in der Innenstadt öffnen. Verdi hat das erfolgreich verhindert. Wie das Gericht seine Entscheidung begründet.

  • Anlässlich der Messe Pro Wein 2024 sollten am Sonntag, 10. März, die Geschäfte in der Innenstadt öffnen
  • Die Gewerkschaft Verdi hat dagegen einen Eilantrag vorm Oberverwaltungsgericht gestellt und Recht bekommen
  • Das Gericht kritisiert einen Prognosemangel der zu erwartenden Besucherzahlen seitens der Stadt

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Mittwoch (6. März) auf Antrag der Gewerkschaft Verdi die Ladenöffnungsfreigabe für Sonntag, 10. März, anlässlich der Messe „ProWein 2024“ (10. bis 12. März) in Düsseldorf außer Vollzug gesetzt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung gegen den verkaufsoffenen Sonntag unter anderem mit Prognosemangel seitens der Stadt Düsseldorf, was die zu erwartenden Besucherzahlen betrifft.

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Durch ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Düsseldorf vom 11. Januar 2024 hatte der Rat der Stadt unter anderem in Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt und in dem Stadtteil Kaiserswerth am 10. März von 13 bis 18 Uhr eine Öffnung von Verkaufsstätten gestattet. „In der nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gebotenen Prognose, ob die Zahl der von der Veranstaltung selbst angezogenen Besucher größer sein werde als die Zahl derjenigen, die allein wegen einer Ladenöffnung am selben Tag ‒ ohne die Veranstaltung ‒ kämen, hat der Rat angenommen, 60.000 zu erwartende Messebesucher stünden 31.200 Handelskunden gegenüber“, heißt es in der Begründung des OVG.

Dabei sei der Rat hinsichtlich der Handelskunden von 61.000 in der Innenstadt an einem „normalen“ Samstag im März gezählten Passanten ausgegangen und „hat diese Zahl um bloße Innenstadtbesucher und `Doppelzählungen‘ bereinigt“, heißt es weiter. „Diese Annahmen sind nach der Entscheidung des 4. Senats im Ergebnis unschlüssig.“ Bezüglich der Zahl der in die Prognose einzustellenden Messeteilnehmer fehle es „schon an einer Abschätzung, wie viele von ihnen im Zeitraum der streitgegenständlichen Verkaufsstellenöffnung bzw. allein am Messesonntag erwartet werden“.

Schon verkaufsoffene Sonntage zu Beauty und Interpack wurden in Düsseldorf gestoppt

Einen entsprechenden Prognosemangel hat das OVG bereits bezogen auf die Messe „Beauty“ in Düsseldorf im Jahr 2020 beanstandet und auch in der Entscheidung zur Messe „Interpack 2017“ auf den einzelnen Messetag abgestellt. „Die in der Prognose berücksichtigten Zahlen tragen weder den in diesen Entscheidungen angelegten rechtlichen Maßstäben noch den höchstrichterlich klargestellten Anforderungen an eine vertretbare Prognose aus den Jahren 2020 und 2022 Rechnung“, so das OVG weiter. „Der Ansatz der Gesamtzahl von 60.000 erwarteten Messebesuchern ist auch nicht deshalb rechtlich vertretbar, weil tatsächlich allein am Messesonntag mit dieser Besucherzahl gerechnet werden könnte. Hiervon kann angesichts der Besucherzählungen bei der vorjährigen ProWein 2023 nicht ausgegangen werden.“ Seinerzeit waren vor Jahresfrist am Messesonntag lediglich 18.228 Besucher der Messe gezählt worden, die insgesamt an allen drei Messetagen 49.304 Besucher aufwies.

Der Beschluss zum verkaufsoffenen Sonntag sei unanfechtbar, so das Gericht.

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