Düsseldorf. Wegen sexistischer Inhalte darf der Ballermann-Hit „Layla“ auf der Düsseldorfer Rheinkirmes nicht abgespielt werden. Das sorgt für Kritik.

Noch ist die Düsseldorfer Rheinkirmes (15. bis 24. Juli) nicht eröffnet, da hat sie schon ihren ersten Skandal. Und der handelt ausgerechnet um „Layla“ – den Party-Hit des Sommers von DJ Robin und Schürze. Aktuell gibt es nämlich um diesen Song eine Sexismus-Debatte. Auch der St. Sebastianus Schützenverein als Veranstalter der Rheinkirmes hat sich wegen dem Inhalt des Liedes dazu entscheiden, ihn von der Kirmes zu verbannen.

Zum Hintergrund: Zu Wochenbeginn war bekannt geworden, dass „Layla“ auf dem Würzburger Kiliani-Volksfest auf Drängen der Stadt wegen dem sexistischen Inhalt nicht gespielt werden darf. Im Lied heißt es nämlich unter anderem: „Ich hab’ ‘nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler (...) Die schöne Layla, die geile Layla. Das Luder Layla, unsre Layla (...).“

„Layla“-Verbannung sorgt für Empörung bei der Frauen-Union

Und auch in Düsseldorf ist Schützenchef Lothar Inden über den Inhalt besonders entsetzt, wie er der Deutschen Presseagentur mitteilte. Inden habe das Lied vorher nicht gekannt und sich durch die aufkommende Debatte dann mit dem Inhalt des Liedes beschäftigt. Und der entspreche eben nicht den Gepflogenheiten des Düsseldorfer Traditionsvereins. Daher die Entscheidung: Auf der anstehenden Kirmes mit bis zu vier Millionen Besuchern soll der Party-Hit, der in den deutschen Single-Charts aktuell sogar auf Platz Eins liegt, nicht gespielt werden. „Ich bin der Meinung, dass dieses Lied überall hingehört – nur nicht auf unseren Festplatz.“

Sylvia Pantel (CDU), Vorsitzende der Frauen-Union Düsseldorf, findet für die Entscheidung der Schützen klare Worte und fragt: „Was machen wir da bitte gerade?“ Die CDU-Politikerin findet den Entschluss der Schützen falsch, denn der Inhalt vom Text sei nicht so schlimm, wie er dargestellt wird. „Es wird nichts über Mord, Gewalt, Rauschmittel oder ähnliches besungen, was die jungen Leute in irgend einer Art und Weise negativ beeinflussen würde“, betont Pantel. „Da sollte man eher über nicht gerade jugendfreie Lieder, wie beispielsweise aus der deutschen Rap-Szene, diskutieren.“

Pantel kritisiert vor allem die moralische Zensur seitens des Veranstalters. „Man kann sich gerne über Geschmack und Geschmacklosigkeit streiten, aber man muss noch lange nichts verbieten. Zudem gebe es aktuell weit aus wichtigere Dinge. „Wir haben so viele Probleme, wie Zwangsverheiratungen oder den Streik in der Uniklinik. Es ist schade, dass man sich dann so über einen Scheinskandal aufregt.“

Stadt hat kein offizielles Verbot ausgesprochen

Von Seiten der Stadt wurde jedoch kein offizielles Verbot ausgesprochen. Wie eine Sprecherin mitteilte, habe die Verwaltung dafür auch keine Rechtsgrundlage. Die Entscheidung dafür lege ausschließlich beim Veranstalter. Die Gleichstellungsbeauftrage der Stadt Düsseldorf, Elisabeth Wilfart, habe vor dem Hintergrund der Debatte um den Schlagersong mit dem Veranstalter der Rheinkirmes Kontakt aufgenommen, erklärte die Stadt Düsseldorf in einer Mitteilung.

Der Veranstalter habe Wilfart dabei mitgeteilt, dass er darauf hinwirken möchte, dass dieses Lied in den Zelten und auf den Fahrgeschäften nicht gespielt wird. Die Kirmes sei ein Fest mit hoher Anziehungskraft für Besucherinnen und Besuchern und Strahlkraft für die Stadt. Das Volksfest ist beliebt bei Groß und Klein. Auch viele Familien mit Kindern besuchen die Kirmes. „Eine entsprechende Sensibilität insbesondere vor diesem Hintergrund ist wichtig“, sagt Wilfart.

„Als Gleichstellungsbeauftragte würde ich es daher begrüßen, wenn zumindest die nun angestoßene öffentliche Diskussion über Liedtexte, die sich im Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit, Diskriminierung und Sexismus befinden, zu einer entsprechenden Sensibilisierung führt“, so Elisabeth Wilfart. Ein Verbot durch die Stadt war aber weder geplant noch gewollt.

Und das sei auch gut so, findet Julia Marmulla, Ratsfrau der Linke. „Wenn der Veranstalter für sich entscheidet, den Song zu verbieten, dann ist das vollkommen in Ordnung.“ Denn auch die Ratsfrau könne nicht abstreiten, dass das Lied einen sexistischen Inhalt aufweise. „Es ist löblich, wenn Veranstalter bei solch beliebten Liedern ein Statement setzten.“ Gleichzeitig unterstützt Marmulla aber auch das Vorgehen der Stadt. „Es ist richtig, von Seiten der Behörde kein Verbot auszusprechen.“ Denn es sei äußerst schwierig, bei solch einer Debatte eine klare Grenze zu setzten.

Auch Christine Rachner, Mitglied im Ausschuss für Gleichstellung sagt, die Stadt habe richtig gehandelt. „Man kann das Lied blöd finden, aber es wäre nicht richtig, es von städtischer Seite aus zu verbieten.“ Dennoch sei das angesprochene Thema der Prostitution innerhalb des Liedtextes wichtig. „Solch ein Thema muss angegangen werden und es zu tabuisieren und gar nicht drüber zu sprechen, ist auch keine Lösung“, so die FDP-Ratsfrau. Gleichzeitig solle man aber eben auch hinterfragen, was man sonst noch alles spielt. „Es gab schon immer Lieder solcher Art, wie beispielsweise Skandal im Sperrbezirk. Die haben auch alle unabhängig vom Inhalt mitgesungen und mitgegrölt.“

Hausbrauereien bleiben entspannt

Dass das Lied auch nicht in den Partyzelten der Hausbrauereien gespielt werden darf, sorgt bei den Betreibern hingegen nicht für einen Sturm der Entrüstung. „Ich kenne das Lied gar nicht und habe bisher auch nichts von der Debatte mitbekommen“, verrät Daniela Balduin von der Brauerei Schlösser. Das Schlösser-Zelt zählt während der Rheinkirmes zu den absoluten Publikumsmagneten.

Ein Drama sei die Verbannung von Layla aber nicht: „Wenn wir das Lied nicht spielen dürfen, dann ist es halt so“, so Balduin weiter. Auch Uerige-Chef Michael Schnitzler habe nichts von der Debatte mitbekommen. Dass das Lied auch im Uerige-Zelt nicht laufen wird, störe Schnitzler nicht: „Wir werden uns an die Vorgaben des Veranstalters halten und das Lied nicht spielen.“

Mallorca-Star im Schützen-Zelt

Schmankerl am Rande: Während der Schützen-Chef mit seiner Entscheidung gegen den Ballermann-Hit gestern für bundesweites Medien-Echo sorgte, tritt zur Kirmes-Eröffnung am Freitag (15. Juli) ausgerechnet im Schützen-Zelt Ballermann-Sänger „Tobee“ auf. In einem Lied heißt es beispielsweise: „Du, ich trink dich schön, da könnte noch was gehen mit dir, du, ich trink dich schön, dann wollen wir noch mal sehen, was noch passiert mit dir...“ Eine Sexismus-Debatte ist wegen seinem Auftritt im Kirmeszelt des St. Sebastianus Schützenvereins aber bislang nicht ausgebrochen.