Düsseldorf. . Die Dügida-freundlichen Entscheidungen des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts sorgten im ganzen Land für Aufsehen. Jetzt rechtfertigen sich die Richter.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Genehmigungspraxis für die umstrittenen Dügida-Montagsdemos verteidigt. „Auch die Provokation kann ein zulässiges Stilmittel der Versammlungsfreiheit sein“, erklärte der Vorsitzende Richter Carsten Günther.

Justitia müsse sich freimachen vom Inhalt der Botschaften. Gerichtspräsident Andreas Heusch betonte, als Richter müsse man auch Entscheidungen treffen, für die es „keinen Beifall der Öffentlichkeit“ gebe.

Das Gericht wird seit Wochen dafür kritisiert, dass die Dügida-Bewegung mit ihren islamkritischen Märschen regelmäßig zentrale Orte der Landeshauptstadt lahmlegen kann. Mehrmals wurden Auflagen der Polizei zu alternativen Demonstrationswegen vom Gericht kassiert.

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Die Dügida-Islamgegner haben Düsseldorf zum zentralen NRW-Versammlungsort erkoren. Die Richter verweisen auf strenge Vorgaben des Verfassungsgerichts, das Auflagen oder Verbote nur bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erlaubten.

125.000 Fahrgäste betroffen

Rechtsprofessor Janbernd Oebbecke von der Universität Münster bezweifelte, dass eine überschaubare Zahl an Islamgegnern regelmäßig weite Teile des Verkehrs lahmlegen darf. Es gebe auch Grundrechte der Geschäftsleute und Bahnreisenden, die nicht permanent eingeschränkt werden dürften. Nach Angaben des Öffentlichen Nahverkehrsverbundes sind jeden Montag 125.000 Fahrgäste allein in Düsseldorf betroffen.

Auch in Duisburg führen Pegida-Aufzüge und Gegen-Demos immer wieder zu erheblichen Belastungen. Allerdings verhängt die dortige Polizei erst gar keine Auflagen, die vor Gericht beklagt werden könnten. Die Rechtslage lasse keinen Spielraum, dem Veranstalter vorzugeben, wann und wo er seine Demo durchführt, so die Duisburger Polizei.