Dinslaken. Seit Jahren wird über die Nachnutzung des Geländes gesprochen. Rat muss eine Entscheidung treffen. Diese Aufgabe muss die Stadt künftig erfüllen.
Schritt um Schritt wird getan, damit das Gelände des ehemaligen Hiesfelder Freibades aus seinem Dornröschenschlaf geweckt werden kann. Es gibt den mit Bürgern und einem Landschaftsarchitekten erarbeiteten Entwurf, ein Konzept der Dinslakener Flächenentwicklungsgesellschaft (Dinfleg), die Förderzusage des Bundes und nun soll der von der Verwaltung erarbeitete Zuwendungsantrag eingereicht werden. In der Ratssitzung am Dienstag wird darüber abgestimmt, die Mitglieder des Hauptausschusses haben sich damit schon beschäftigt und empfehlen, den Antrag auf den Weg zu bringen. Verbunden ist das Votum mit der Zusicherung, dass die Stadt künftig die Unterhalts- und Pflegeaufwendungen zur Verfügung stellt.
Das war eine gute Nachricht, die der FDP-Bundestagsabgeordnete Bernd Reuther überbrachte. Mit mehreren Millionen Euro werde die Umgestaltung des Freibadgeländes aus dem Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ gefördert werden.
Die vergangenen Monate seien, wie die Stadtverwaltung mitteilt, für Gespräche genutzt worden. Dabei wurden das Konzept der Stadt und seine Teilmaßnahmen dezidiert geprüft. Daraus ergaben sich Anpassungen in der Finanzierungsplanung. Denn nach dem Bundesprogramm sind einige Sachen nicht förderfähig: Hochbauten und Sanierungsmaßnahmen sowie Neubauten, wenn damit verbunden eine wirtschaftliche Nutzung vorgesehen ist. Und das trifft auf einen Teil der Planung zu.
Die Qualität des Projektes wurde hervorgehoben
Es ist nämlich geplant, das bestehende Technikgebäude instand zu setzen und dort einen gastronomischen Betrieb unterzubringen. Wie die Stadt schreibt, sei dieses Vorhaben dennoch separat förderunschädlich umzusetzen. Deshalb ist dieser Aspekt nicht Gegenstand der vorliegenden Beschlusssache.
Unterm Strich würden das städtische Konzept und die Teilmaßnahmen als zuwendungsfähig betrachtet. Der Fördergeber habe, wie die Verwaltung berichtet, das Projekt ausdrücklich begrüßt und die Qualität des Konzeptantrages im Gespräch mit Vertretern der Stadt hervorgehoben.
Um den nächsten Schritt machen zu können, wird ein Ratsbeschluss benötigt. Und der müsse nun gefasst werden, da beabsichtigt ist, die Zuwendungsbescheide bis Ende dieses Jahres auszustellen. Und mit dem Beschluss ist dann auch festgelegt, dass die Stadt den Eigenanteil aufbringt sowie die Pflege- und Unterhaltskosten der neugestalteten Fläche trägt. Der liegt aktuell bei 1,26 Millionen Euro.
Erwerb des Grundstückes
Im März standen noch andere Summen im Raum. Die Gesamtkosten wurden im Frühjahr mit 7,76 Millionen Euro angegeben, der städtische Eigenanteil lag bei zwei Millionen Euro. Darin waren auch die Kosten für die Hochbaumaßnahmen enthalten, die im Rahmen dieser Förderung wegfallen. Jetzt geht man von Gesamtkosten in Höhe von 6,8 Millionen Euro aus. Diese Summe beinhaltet auch die Ausgaben für den erforderlichen Erwerb des Grundstückes. Der Erwerb ist eine Voraussetzung für die Förderung und die Umsetzung des Konzeptes. Eine entsprechende Vorlage will die Stadtverwaltung im November vorlegen.
5,6 Millionen Euro würde Dinslaken aus dem Bundesprogramm erhalten. Da dieses Jahr der Haushaltsplan schon rund eine Millionen Euro als Eigenmittel vorsah, müssen für 2024 noch 265.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Für die Pflege und Unterhaltung rechnet die Stadt mit einem Betrag von rund 30.000 Euro.
Jetzt besteht die Möglichkeit
Seit mehreren Jahren wird über die Zukunft des Standortes öffentlich diskutiert. Mit der Einreichung des erstellten Zuwendungsantrags und dem zu erwartenden Förderbescheid besteht jetzt die Möglichkeit, in die Umsetzung zu gehen und die Fläche des ehemaligen Freibades im Sinne der Bürger nachhaltig zu gestalten und wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Durch das Bundesprogramm, das in seinem Projektaufruf um mehr als das 5,5-Fache überzeichnet war, kann die Stadt bei der Realisierung von einer hohen Förderung profitieren und damit die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt erheblich reduzieren.