Dinslaken. Es besteht kein Rücktrittsrecht mehr. Im Tausch hat der MCS-Eigentümer Grundstücke an der Hünxer Straße erhalten. Dort kann nun gebaut werden.

An der Ziegelstraße/Hünxer Straße können Wohnhäuser errichtet werden. Die dafür notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes ist von der Bezirksregierung genehmigt worden. Diese Entscheidung ist auch für eine andere Fläche wichtig: Damit ist die aus Sicht der Stadtverwaltung die letzte Hürde zur Entwicklung des 7,9 Hektar großen MCS-Geländes an der Thyssenstraße genommen worden.

Es hat einige Jahre gedauert, bis sich die Stadt und der Eigentümer des Industriegeländes auf ein Tauschgeschäft verständigt hatten. Eigene Bemühungen des Eigentümers, das Grundstück zu entwickeln, waren nicht von Erfolg gekrönt. Deshalb war die Stadt bereit, die Fläche zu übernehmen. Im Gegenzug erhielt der Eigentümer zwei Grundstücke an der Ziegelstraße/Hünxer Straße. Und noch zwei Millionen Euro.

Auf dem ehemaligen MCS-Gelände stehen auch einige Gebäude.
Auf dem ehemaligen MCS-Gelände stehen auch einige Gebäude. © FUNKE Foto Services | Foto: Lars Fröhlich

Zwar besitzt die Stadt das MCS-Gelände seit Ende 2019, doch weil ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, wurden nur notwendige Sicherungsarbeiten durchgeführt. Allerdings war bislang noch Geduld gefragt. Denn mit dem Grundstückstausch war ein Rücktrittsrecht für die ehemaligen Eigentümer des MCS-Geländes verbunden: Solange die Grundstücke an der Ziegelstraße/Hünxer Straße nicht im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Dinslaken für eine Wohnnutzung ausgewiesen sind, können die MCS-Eigentümer von dem Tauschgeschäft zurücktreten. Wegen des Rücktrittsrechts wollte die Politik auch vorerst keine weiteren finanzwirksamen Maßnahmen durchführen.

„Damit ist der Weg frei“

Bereits im März 2020 hat die Verwaltung ein entsprechendes Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Als 131. Flächennutzungsplanänderung hat der Stadtrat dann die Änderung des Flächennutzungsplanes von Grünfläche in Wohnbaufläche im Juni 2021 beschlossen. Nun hat auch die Bezirksregierung Düsseldorf die Flächennutzungsplanänderung genehmigt. Diese wurde mit öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Dinslaken am 9. Dezember 2021 abschließend wirksam.

„Damit ist der Weg frei, um das MCS-Gelände sanieren und entwickeln zu können“, erklärt Bürgermeisterin Michaela Eislöffel. „Es gibt viel zu tun und wir freuen uns schon, mit der Entwicklung des Geländes in den nächsten Jahren an der Stelle etwas Neues für eine nachhaltige Stadtentwicklung Dinslakens zu schaffen“, so Dominik Erbelding, Geschäftsführer der Dinslakener Flächenentwicklungsgesellschaft (Dinfleg).

Grundwasserproben werden genommen

Zwischenzeitlich haben die Stadtverwaltung und die Dinfleg mit den zuständigen Behörden Abstimmungen für die Entwicklung durchgeführt und weitere Grundlagen geschaffen: So werden aktuell in regelmäßigen Abständen Grundwasserproben auf dem Gelände genommen, die aus Sicht der Unteren Wasserbehörde zwingend erforderlich sind, um die Grundwassersituation bewerten und die Sanierungsmaßnahmen bestimmen zu können.

Zudem wird bis Ende des Jahres ein sogenanntes Scoping durchgeführt. Mit dem Scoping werden die Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt und alle relevanten Anforderungen für die Nachnutzung des MCS-Geländes ermittelt. Das oben genannte Amtsblatt kann hier eingesehen werden: www.dinslaken.de/de/aktuelles-termine/amtsblatt (mt)