Dinslaken. Der ehemalige Eigentümer des MCS-Geländes kann noch vom Geschäft zurücktreten. Er erhielt zwei Millionen Euro und Flächen an der Hünxer Straße.

Eigentlich drängt die Zeit, denn freie Flächen auf denen sich Firmen ansiedeln können, sind in der Stadt kaum vorhanden. Seit Ende 2019 besitzt die Stadt das ehemalige MCS-Gelände an der Thyssenstraße. Doch muss sich die Stadt Dinslaken bis Ende dieses Jahres noch gedulden. Größere Arbeiten wie der Abriss von Häusern, aufwendige Bodenaufbereitungsarbeiten werden nicht in Auftrag gegeben. Denn bis zum 31. Dezember 2021 gilt noch ein vertragliches Rücktrittsrecht für MCS.

Die Übertragung auf die Stadt ist bekanntlich mit einem Grundstückstausch verbunden. Im Gegenzug zur 7,9 Hektar großen Industriefläche haben die MCS-Eigentümer zwei Grundstücke an der Hünxer Straße/Ziegelstraße erhalten. Die Stadt hat zugesagt, dass sie nun im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Im März vergangenen Jahres ist dazu der Aufstellungsbeschluss gefasst worden und der Planungsausschuss beschloss Anfang März 2021 die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Im Februar und März präsentierte die Verwaltung, wie die Fläche an der Thyssenstraße entwickelt werden könnte. Es wurde aber am Ende nur einer von vier Punkten, die die Verwaltung vorgeschlagen hatte, beschlossen: Grünes Licht gab es von der Politik nur für die fachgerechte Entsorgung von vorhandenen Gefahrstoffen und Sonderabfällen. Weitere Schritte wollte die Politik in diesem Jahr nicht gehen. Weil es das Rücktrittsrecht gibt.

Antrag der UBV

Nach einem Antrag der UBV wurde mit Beschluss des Hauptausschusses die Verwaltung beauftragt, mit der MCS über einen Verzicht des Rücktrittsrechts zu verhandeln. Aus Sicht der UBV sei das finanzielle Risiko für die Stadt als gering zu bewerten, zumal neben dem Grundstückstausch auch zwei Millionen Euro an den bisherigen Eigentümer des MCS-Geländes bezahlt worden seien. Für die UBV ein Indiz dafür, dass für die MCS-Eigentümer nicht die geringste Veranlassung bestehe, von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Zumal man vermutet, dass bei Ausübung des Rücktrittsrechts die zwei Millionen Euro nicht wieder an die Stadt gezahlt werden.

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Die Verwaltung teilt grundsätzlich die Darstellung der UBV-Fraktion hinsichtlich einer zeitlichen Dringlichkeit und damit verbundener finanzieller Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund sei es ein wesentliches Bestreben der Verwaltung, eine Aufbereitung und Entwicklung der Fläche zügig voranzutreiben. Die Verwaltung sieht jedoch nicht die geringste Veranlassung seitens MCS, auf das von ihr eingeforderte und vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht zu verzichten. Denn mit dem Rücktrittsrecht sei eine Sicherung ihrer unverhältnismäßig hohen Wertvorstellung des MCS-Geländes in Höhe von rund zehn Millionen Euro verknüpft, so die Verwaltung.

Zielführender und wahrscheinlicher sei ein Wegfall des Rücktrittsrechtes durch die derzeit betriebene Flächennutzungsplanänderung, so die Stadtverwaltung.

Unterlagen stehen zur Einsicht zur Verfügung

Der Planentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung, der Umweltbericht, die Artenschutzprüfung Stufe I, die Schalltechnische Untersuchung sowie die unten gelisteten umweltbezogenen Informationen stehen noch bis zum 7. Mai auf der Homepage der Stadt Dinslaken unter dem Link zur Verfügung: www.dinslaken.de/aktuelleplanungen.

Als zusätzliches Angebot können die Planunterlagen auch im Technischen Rathaus, Stabsstelle Stadtentwicklung, Hünxer Straße 81, 1. Obergeschoss, jeweils montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr eingesehen werden. Hierfür ist aufgrund der Corona-Pandemie allerdings eine telefonische Anmeldung unter den Rufnummern 02064/66-373 oder 02064/66-372 erforderlich.