Voerde. Die Stadt soll die Einhaltung der Auflagen während der Party am Samstag überprüfen. Nach Lärmbeschwerden läuft eine Anhörung des Betreibers.

Nachbarn des „Reyna Palace“ haben die Stadt Voerde gebeten, am Tag der dort geplanten 80er-/90-er-Party behördlich einzuschreiten. Heißt: Die Kommune soll dann die mit der Baugenehmigung festgelegten Vorgaben für den Betrieb der Veranstaltungshalle an der Bundesstraße B8 im Hinblick auf Lärm, zugelassene Gästezahl etc. überprüfen. Den Antrag auf behördliches Einschreiten für künftige Veranstaltungen hatten die Nachbarn Anfang November an die Stadt gestellt und nun für die Party am kommenden Samstag um Umsetzung ersucht.

Immer wieder hatten sie in der Vergangenheit in Richtung Rathaus Lärmprotokolle und Anzeigen geschickt. Sie beklagen vom „Reyna Palace“ ausgehende Lärmemissionen, vor allem auch die „tieffrequenten Bässe“, die sie bei jeder Veranstaltung in der dortigen Halle deutlich in ihren Wohnräumen wahrnähmen.

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Die Stadt erklärt auf NRZ-Anfrage, dass sie eine Kontrolle der auf den 11. Dezember terminierten Party aufgrund der „besonderen Corona-Lage für geboten“ hält. „Selbstverständlich werden sowohl die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung als auch die Auflagen aus der Baugenehmigung Gegenstand der geplanten Kontrolle sein“, sagt Stadtsprecherin Miriam Gruschka. Die maximal zulässige Personenzahl liege nach Baugenehmigung bei 600. Dort sei auch geregelt, dass der Veranstalter die Einhaltung durch einen Kartenvorverkauf sicherzustellen habe. „Die Regelungen sind eindeutig und liegen in der Verantwortung des Bauherrn und seines Veranstalters“, so Gruschka.

Auf die Frage, wie während der nun anstehenden Party gewährleistet werden soll, dass die von Nachbarn angeführten tieffrequenten Bässe nicht deutlich in deren Wohnräumen wahrnehmbar sind, erneuert die Stadt eine frühere Aussage der Ersten und Technischen Beigeordneten: Ende Februar 2020 hatte Nicole Johann gegenüber der NRZ konstatiert, dass die bei der Stadt seinerzeit eingegangene schriftliche Beschwerde über die erste Hochzeitsfeier in der Veranstaltungshalle auf einer „subjektiven“ Wahrnehmung und nicht auf Messergebnissen basiere.

In dieselbe Richtung wird auch jetzt wieder argumentiert: „Eine ,deutliche subjektive Wahrnehmung’ ist nicht mit dem Überschreiten von Grenzwerten gleichzusetzen“, sagt Stadtsprecherin Gruschka. Die Nachbarschaft nennt die Aussagen der Stadt einen „Schlag ins Gesicht“, und fragt sich, ob sich die Verantwortlichen im Rathaus auch nur annähernd vorstellen könnten, was der Lärm, dem sie ausgesetzt seien, bedeute: „Das Gefühl von zu Hause wurde uns komplett genommen.“

Die Stadt führt außerdem die Schallimmissionsprognose an, die Bestandteil der Baugenehmigung für das „Reyna Palace“ sei und „von einer Einhaltung der Anhaltswerte für tieffrequente Töne“ ausgehe. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) Düsseldorf (s. Kasten) habe dies auch nicht angezweifelt, sagt die Stadt. Die Nachbarschaft hält dagegen: Dieser Punkt sei durch das Gericht vielmehr angesichts anderer aufgezeigter Mängel offengelassen worden. Und zwar deshalb, weil schon diese Defizite „ohne Weiteres zu der Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung und Verletzung der Kläger in ihren Nachbarrechten führen“, ist in dem Urteil des Verwaltungsgerichts zu lesen.

Forderung nach Messung durch „unabhängige Stelle“

Die Stadt erklärt weiter, dass ein tatsächlicher Nachweis tieffrequenter Bässe nur unter Zustimmung der Nachbarn in deren Räumen erfolgen könne. Die Voraussetzung der Messung – vorliegende Beschwerden der Nachbarschaft – sei als Auflage in die Baugenehmigung aufgenommen und mit der letzten Anhörung des „Reyna-Palace“-Betreibers nun auch eingefordert worden. Das zurzeit laufende Anhörungsverfahren sei aufgrund mehrerer Anzeigen über die vergangenen Wochen erforderlich geworden, „um eine Stellungnahme des Betreibers zu erhobenen Behauptungen zu erhalten und gegebenenfalls ordnungsbehördliche Maßnahmen zu ergreifen“. Es ende mit der Stellungnahme des rechtlichen Beistandes des Betreibers. Diese gelte es abzuwarten, sagt die Stadtsprecherin.

Die Nachbarschaft erklärt, dass die Stadt „negative Auswirkungen“ durch „tieffrequente Bässe“ von Beginn an hätte ausschließen müssen. Einer Messung in ihren Räumlichkeiten habe sie sich nie verweigert – ihre Forderung jedoch sei, dass diese „von unabhängiger Stelle“ erfolge – und nicht durch den Gutachter des Betreibers. Zudem müsse bei der Messung „geeignetes Gerät“ eingesetzt werden.

Anwohner haben erneut Klage eingereicht

Im Spätsommer 2018 reichten Nachbarn des „Reyna Palace“ gegen die nur wenige Wochen zuvor durch die Stadt erteilte Baugenehmigung für den Betrieb der Veranstaltungshalle Klage beim Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf ein, weil sie ihre nachbarschützenden Rechte verletzt sahen. Ob der Nutzungsarten und -zeiten fürchteten sie vor allem nachts um ihre Ruhe. Das Gericht gab ihnen im Frühjahr 2021 Recht. Kurz darauf stellte der Betreiber des „Reyna Palace“ beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Eine Entscheidung steht aus. Bis dahin ist das Urteil des VG Düsseldorf nicht rechtskräftig und die Baugenehmigung von 2018, der im Zuge des Gerichtsverfahrens drei Änderungsgenehmigungen der Stadt folgten, weiter gültig.

Inzwischen hat ein Teil der Nachbarn, die 2018 vor Gericht zogen, erneut den Rechtsweg beschritten. Die Klage richtet sich nun gegen die aus ihrer Sicht wieder rechtswidrige Baugenehmigung der Stadt für die Errichtung einer vier Meter hohen und 138 Meter langen Lärmschutzwand, die der Betreiber des „Reyna Palace“ errichtet. Die Kläger fürchten, dass sich mit der Mauer für sie die Lärmsituation wegen reflektierenden Schalls weiter verschlechtert. Die jetzige sei zwei Meter hoch und „deutlich kürzer“ und schon damit habe sich der Verkehrslärm deutlich verstärkt. Auch haben sie Sorge, dass die neue Wand nur der „Wegbereiter für eine weitere rechtswidrige Baugenehmigung einer Veranstaltungshalle“ sein könne. Ansonsten würde der Betreiber darin wohl kaum investieren.