Voerde. Der Investor des „Reyna Palace“ will das Urteil des Verwaltungsgerichts anfechten und hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

Der Rechtsstreit um das „Reyna Palace“ könnte womöglich in eine weitere Runde gehen: Der Investor der Festhalle an der B8 hat nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das die von der Stadt Voerde erteilte Baugenehmigung für den Betrieb Mitte April aufgehoben hat, einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Dies ergab eine Nachfrage der NRZ bei der Pressestelle des Verwaltungsgerichts. Nach dessen Angaben macht die Stadt von der Möglichkeit, das Urteil anzufechten, keinen Gebrauch. Ihrerseits sei kein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt worden. Die Frist dafür lief am Montag dieser Woche ab.

Über den Antrag entscheidet das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Der Antragsteller muss innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils dem OVG schriftlich die Gründe darlegen, aus denen die Berufung zuzulassen ist, wie es seitens der Pressestelle des Verwaltungsgerichts Düsseldorf weiter heißt. Dafür bleiben ihm jetzt also noch knapp vier Wochen Zeit. Wann mit einer Antwort auf die Frage zu rechnen ist, ob der Rechtsstreit um das „Reyna Palace“ ein Fall für das OVG wird, muss sich zeigen.

Klage wurde im Spätsommer 2018 eingereicht

Nachbarn der Veranstaltungshalle an der B8, der früheren Diskothek „Paradise Planet“, hatten im Spätsommer 2018 gegen die von der Stadt Voerde erteilte Baugenehmigung Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht, weil sie durch das Vorhaben ihre nachbarschützenden Rechte nicht gewahrt sahen. In Anbetracht der Nutzungsarten und -zeiten des Festsaals an der B8 fürchteten sie insbesondere nachts um ihre Ruhe. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab ihnen Recht und hob die Baugenehmigung auf.

Der Rechtsweg war für die Anwohner das einzige, was ihnen blieb, um dagegen vorzugehen. Die Stadt hatte sie Ende Juli 2018 schriftlich über die Baugenehmigung in Kenntnis gesetzt – mit der Rechtsbelehrung, dass dagegen innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben werden könne.