Voerde. Der RVR lehnt die von Voerde erbetene Verkleinerung der Gewerbefläche zugunsten von Wohnflächen ab. Die Politik arbeitet an einer Resolution.

Nach der Pleite mit dem Regionalplan – er ist aufgrund zahlreicher Einwände vorläufig ausgebremst – will der Regionalverband Ruhr (RVR) nun zumindest den Teilplan mit der Festlegung der Gewerbeflächen auf Regionalen Kooperationstandorten auf den Weg bringen. Aber immer mehr Kommunen sind mit der seit Jahren andauernden Planung nicht mehr einverstanden, lehnen geplante Kooperationsflächen ganz oder zumindest teilweise ab. Der RVR scheint diesmal auf stur zu schalten. In Dinslaken, das den geplanten Regionalen Kooperationsstandort Barmingholten gar nicht mehr haben will, beharrt der Verband auf der Ausweisung der Gewerbefläche. Und auch die Einwände der Stadt Voerde zur Kooperationsfläche auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerks in Möllen schmetterte der RVR in einer ersten Stellungnahme ab.

In einer „Erörterungssynopse“ als Antwort auf die vom Stadtrat im November verabschiedete Stellungnahme sei der RVR den Forderungen der Stadt Voerde „nicht nachgekommen“, erklärt Bürgermeister Dirk Haarmann auf Nachfrage der NRZ. Voerde hatte das Gelände am Rhein als potenziellen Regionalen Kooperationsstandort beim RVR angemeldet, nachdem das Kraftwerk im Frühjahr 2017 geschlossen wurde. „Nach Aussage des RVR bestand für die Stadt Voerde nur eine Chance zur Entwicklung der Fläche, wenn das Areal als Regionaler Kooperationsstandort angemeldet wird. Diese Planung sei nach Aussage des RVR alternativlos“, so die Stadt Voerde in der Stellungnahme.

Das sind die Einwände der Stadt

Allerdings zeigte sich im Laufe der Jahre, dass eine reine Gewerbeentwicklung weder mit den Vorstellungen der Bürger, der Politik und auch nicht mit den Bedarfen vor Ort vereinbar ist. Laut dem „Handlungskonzept Wohnen“, das die Stadt Voerde 2020 vorgestellt hat, fehlen in der Kommune bis zum Jahr 2030 insgesamt 740 Wohnungen. Die Stadt warb in ihrer Stellungnahme an den RVR daher dafür, die 60 Hektar große Gewerbefläche auf 40 Hektar zu verkleinern und die verbleibenden 20 Hektar als Siedlungsfläche – also Wohnraum – auszuweisen.

Wohnen ist allerdings an Regionalen Kooperationstandorten ausgeschlossen. Und so wurde der Wunsch ausgeschlagen. Der Verband „will die Fläche nicht verkleinern“, so Bürgermeister Haarmann. Den Bedarf an Wohnen könne die Stadt Voerde nicht nachweisen, beschied der RVR die Kommune. Einwände der Stadt Voerde, dass aufgrund der Lärmemissionen und der Verkehrsführung die Fläche ohnehin nicht in Gänze als Gewerbefläche genutzt werden könne, bügelte der RVR mit dem Verweis auf eine kommunale Bauleitplanung ab. „Diese Einschränkung könnte man dabei klären, das sei nicht auf der übergeordneten Planungsebene zu klären“, gibt Haarmann die Argumentation des RVR wieder.

So geht es weiter

„Das ist für uns natürlich überhaupt nicht zufriedenstellend“, stellt der Bürgermeister klar. Die Stadtverwaltung könne „überhaupt nicht einsehen“, dass der RVR den Bitten der Stadt nicht nachkommt. Er habe das Thema mit den Fraktionen erörtert, die eine Resolution formulieren und das Ruhrparlament von den Voerder Argumenten überzeugen möchte.

Das Ruhrparlament entscheidet Ende Juni über die Regionalen Kooperationsstandorte. Dinslaken hat bereits angekündigt, auf der Fläche in Barmingholten in den kommenden Jahrzehnten einfach keine Bauleitplanung anzustoßen, falls der RVR diese nicht von der Liste streiche. In Voerde ist die Ausgangssituation anders, weil es sich dort nicht um eine Grünfläche sondern um eine Industriebrache handelt. Eine Alternative sei, lediglich eine Bauleitplanung für die verringerte 40-Hektar-Fläche aufzustellen, so Dirk Haarmann. „Dann bekommt der RVR nicht mehr als das, was wir wollen.“ Allerdings bekommt auch Voerde nicht die dringend nötigen Wohnflächen.

Der RVR habe zwar mündlich signalisiert, „dass man das mit einem Veränderungsverfahren später noch einmal anstreben“ könnte, so Haarmann. Das sei aber zu unverbindlich. Die Stadt Voerde möchte „jetzt Klarheit“, indem der Siedlungsbereich als „Planungsoption verbindlich aufgezeigt wird“.